- Von Redaktion
- 04.12.2019 um 12:49
Es vergeht kein Jahr, ach was sage ich, es vergehen keine drei Monate, ohne Kritik an der Riester-Rente durch den obersten Verbraucherschützer im Versicherungsbereich, Axel Kleinlein. Äußerte er 2009 noch, dass ein Sparstrumpf besser sei, als die Riester-Rente, so änderte er Anfang 2019 das Textil. Nun war es das Kopfkissen, das der Riester-Rente überlegen sei. Das reichte Herrn Kleinlein offensichtlich nicht. Seinen aktuellsten Berechnungen nach soll die Riester-Rente in der Zukunft nun nicht einmal mehr ausreichen, um einmal im Monat beim Italiener zum Essen gehen zu können.
„Es sei Zeit, das Projekt der versicherungsförmigen Riester-Rente zu begraben und nach besseren Möglichkeiten der Altersvorsorge zu suchen“, so lässt sich Kleinlein in einer Pressemeldung des BdV vom 2. Dezember 2019 zitieren (Pfefferminzia berichtete).
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Kleinlein reagiert damit auf den Beitrag des GDV vom 22. November 2019. Hier wird dargestellt, dass die durchschnittlichen erreichten Riester-Rentenansprüche, im Vergleich zu den Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherungen für die Altersgruppe 40 bis 44 Jahre, bereits zwischen 15 Prozent (Frauen) und 20 Prozent (Männer) erreichen. Kurzum: Rechnerisch bringt Riester ein durchschnittliches Rentenplus von 15 beziehungsweise 20 Prozent – und das selbst dann, wenn keine weiteren Beiträge zur Riester-Rente geleistet, die Verträge also beitragsfrei gestellt würden.
Kleinlein kritisiert, dass es sich dabei um historische Werte handle. Wer heute, oder ab 2020/2021 Riester-Renten neu abschließe, bei dem reduzierten sich nach elf Jahren Riester-Sparens die garantierten Monatsrenten auf rund 24 Euro beziehungsweise rund 18 Euro (sofern der Höchstrechnungszins auf 0,5 Prozent sinkt). Der GDV würde nicht darauf hinweisen, dass es sich um historische Werte handelt, die in Zukunft bei Neuabschlüssen nicht mehr erreicht werden könnten. Für Kleinlein ist dies eine Irreführung der Verbraucher.
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Das ist natürlich Unfug. Der GDV stellt erreichte Werte der besagten Altersgruppe aus der gesetzlichen Rente, mit erreichten Werten der gleichen Gruppe aus der Riester-Rente gegenüber. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass jeweils Werte der Vergangenheit aus heutiger Sicht berücksichtigt werden.
Richtig ist die Aussage Kleinleins, dass kaum ein Anbieter bei der diskutierten Absenkung des garantierten Höchstrechnungszinses auf 0,5 Prozent oder weniger, die Riester-Rente noch darstellen kann. Das kann man jedoch weder den Riester-Anbietern im Allgemeinen, noch den Versicherungsgesellschaften im Besonderen vorwerfen. Denn nicht diese legen den Höchstrechnungszins fest, das macht der Gesetzgeber. Ohne gleichzeitiges Aufheben, oder zumindest Reduzieren der 100-prozentigen Bruttobeitragsgarantie, wird eine Riester-Rente in Zukunft, sollte der Höchstrechnungszins entsprechend abgesenkt werden, nicht mehr darstellbar sein. Das sollte jedoch zwischenzeitlich auch den Politkern bewusst sein. Übrigens: Eine erneute deutliche Senkung des Höchstrechnungszinses wäre auch für die betriebliche Altersversorgung eine vergleichbare Herausforderung.
Insgesamt ist es wenig sinnvoll, die Riester-Rente anhand von Rentenhöhen zu kritisieren, die sich aus einer Beitragsfreistellung nach elf Jahren Ansparphase ergäben. Das nämlich unterstellt Kleinlein in seinen Berechnungen und seinem Hinweis, dass man von dieser so erwirtschaften Rente nicht einmal im Monat beim Italiener das Essen bezahlen könnte. Kleinlein unterstellt also, dass alle, die in Zukunft eine Riester-Rente abschließen, diese nach elf Jahren bis zum Rentenbeginn beitragsfrei stellen und sich dann nicht einmal eine Pizza davon leisten könnten.
Hubert Gierhartz
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“Wir (BdV) sind Ihr Mittel gegen schlechte Versicherungen !!!!”
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Vor 2 Jahren[…] Joachim Haid. Er widerspricht der Darstellung des BdV vehement. In einem Gastbeitrag bei der Pfefferminzia stellt er erstens klar, dass die Gegenüberstellung der Riester-Rente durchaus auch historische […]
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kommentierenHubert Gierhartz
Vor 5 JahrenNoch ein Occasionsangebot des BdV Rahmenvertrages:
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