Leeres Boot auf einem See: Ein Ehepaar hat versucht, einen Versicherungsbetrug mit einem fingierten Bootsunfall zu begehen. © picture alliance / imageBROKER | Stephan Sühling
  • Von Barbara Bocks
  • 14.10.2024 um 12:04
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Mit einem vorgetäuschten Bootsunfall wollte ein Ehepaar seine Lebens- und Unfallversicherer um einen Millionenbetrag prellen. Die Polizei kam dem Versicherungsbetrug aber auf die Schliche. Wie die Strafen für Ehefrau und Ehemann ausgefallen sind, warum mehrere Gerichte unterschiedlicher Meinung waren und was eine Sterbeurkunde damit zu tun hat.

Das Landgericht in Kiel hat ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein für einen versuchten Versicherungsbetrug in Millionenhöhe verurteilt. Das Paar hatte einen Bootsunfall auf der Ostsee fingiert. Von diesem Fall berichtet die FAZ in einem Artikel, der auf einer AFP-Recherche beruht.

Das Ehepaar wollte gegen das Urteil vorgehen. Doch der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Falles. Das teilte die Staatsanwaltschaft in Kiel am Donnerstag mit. Das Landgericht hatte den Ehemann zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Seine Frau erhielt eine Bewährungsstrafe in Höhe von zwei Jahren.

 4,1 Millionen Euro aus 14 Lebens- und Unfallversicherungen

Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass das Ehepaar im Jahr 2019 ein angebliches Bootsunglück des Mannes auf der Ostsee erfunden hatte, um rund 4,1 Millionen Euro aus 14 Lebens- und Unfallversicherungen abzukassieren. Diese hatte der Angeklagte zu Gunsten seiner Frau sowie seiner Mutter abgeschlossen, berichtet die FAZ.

Die Ehefrau hatte ihren Mann nach einer angeblichen Bootsfahrt als vermisst gemeldet. Bei der anschließenden Suche fand die Polizei das leere Boot und der Ehemann versteckte sich im Haus seiner Mutter. Die Polizei ging bei ihren Ermittlungen schnell von einem Täuschungsmanöver aus. Als die Ehefrau ihren Mann nach einigen Monaten für tot erklären lassen wollte, fasste die Polizei ihn im Haus seiner Mutter.  

Gerichte sind sich uneinig über Versuch zum Versicherungsbetrug

Der Fall landete schließlich vor mehreren Gerichten. Im ersten Prozess hatte das Kieler Landgericht das Ehepaar 2021 weitgehend freigesprochen. Die Begründung: Das Gericht wertete die Aktivitäten der Beschuldigten in 13 Fällen als noch nicht strafbare Vorbereitungshandlungen für geplante Betrugsversuche.

Damit zeigte sich die Staatsanwaltschaft aber nicht zufrieden. Der Bundesgerichtshof hob daher das Urteil damals auf und es kam zu einer Neuverhandlung.

Versuchter Betrug wegen fehlender Sterbeurkunde

Im zweiten Prozess stufte eine andere Kammer des Landgerichts Kiel diese Fälle dann als vollendeten Betrugsversuch ein und verhängte die aktuell gültigen Strafen gegen das Ehepaar. In beiden Prozessen ging es jeweils nur um den Vorwurf des versuchten Betrugs. Die Begründung: Es kam nie dazu, dass die Versicherungen die Gelder zahlen mussten.

Und ohne Sterbeurkunde konnte die Frau den Mann nicht offiziell für tot erklären lassen. Das war laut Versicherungsbestimmungen die Bedingung dafür, dass die Versicherung die Beträge auszahlt. Daher kam es auch zu den weitgehenden Freisprüchen, zumindest im ersten Prozess.

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Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

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