- Von Redaktion
- 28.12.2015 um 11:33
Beiträge als Sonderausgaben
Die eingezahlten Beiträge können dabei als sogenannte Sonderausgaben über die Einkommensteuererklärung abgezogen werden. Generell ist jeder Einkommensteuerpflichtige förderungsberechtigt. Und es zeigt sich: Die Rendite ist überdurchschnittlich, weil der überwiegende Teil der Ausgaben dafür steuerlich absetzbar ist. So konnte ein 58-Jähriger im abgelaufenen Jahr 80 Prozent der Beiträge beim Fiskus geltend machen. Im Jahr 2019 sind es bereits 88 Prozent (siehe Grafik „Auf der Steuer-Zins-Treppe nach oben). Diese Entwicklung steigt jährlich weiter an bis auf 100 Prozent. Dieser Steuer-Zins-Effekt kann es auf eine Nettorendite von um die 4 Prozent bringen, hat das IVFP errechnet.
IVFP-Mann Hauer kommentiert: „Ein 58-Jähriger möchte in der Regel kein Haus mehr bauen oder es beleihen, er möchte im Alter abgesichert sein.“ Und dazu gehöre es, neben den monatlichen Lebenshaltungskosten das Geld für die Krankenversicherung zur Verfügung zu haben ebenso wie eine ausreichend hohe Leibrente. „Hier muss alles ausfinanziert sein“, so Hauer.
Und solange die Niedrigzinsphase anhält, können ausreichend hohe Renditen nur mithilfe staatlicher Förderung erreicht werden. Und Fakt ist auch: Menschen, die heute über gute oder sogar sehr gute Einkommen verfügen, haben in der Regel den größten Altersvorsorgebedarf.
Vorsorge führt über die Frauen
Mit durchschnittlich 645 Euro Rente ist die Altersvorsorge für Frauen im Alter sehr spärlich bemessen. Schuld daran haben verschiedene Rentenfallen: Im Vergleich zu Frauen bekommen Männer mehr als eine doppelt so hohe Rente ausgezahlt: Im Schnitt sind dies rund 1.600 Euro. Das hat eine Untersuchung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergeben.
Unter anderem liegt das daran, dass Frauen während ihrer Erwerbstätigkeit einen weitaus geringeren Durchschnittsverdienst haben, häufig in Teilzeitjobs arbeiten und Kinderpausen einlegen. Erst im Alter bekommen sie die Auswirkungen zu spüren, wenn sie sich wegen der geringen Einkünfte einschränken müssen.
Dabei können Frauen von Produkten der Rentenvorsorge besonders profitieren. Seit es die gesetzlichen Vorgaben für Unisex-Tarife gibt, müssen die Renten der Frauen denen der Männer ebenbürtig sein. Das heißt: gleicher Beitrag, gleiche Rente. So lohnen sich die Verträge für Frauen besonders. Dass sie länger leben, hat sich nun auch finanziell vorteilhaft entwickelt. Das heißt, ob Mann oder Frau – beide Geschlechter zahlen gleich viel in eine Rentenversicherung ein, die Frauen profitieren jedoch von ihrer längeren Lebenserwartung.
„Das lässt die Rendite ansteigen, und deshalb sollten Paare einen solchen Vertrag auf die Frau abschließen“, rät Experte Hauer. Dann sei beides möglich: Das finanzielle Polster für später zu stärken und trotzdem auf einem Kreuzfahrtschiff dem kalten Winter zu entfliehen.

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