Andreas Harms, Redakteur bei Pfefferminzia: „Es ist ein furchtbares Formular“ © Pfefferminzia
  • Von Andreas Harms
  • 10.08.2022 um 10:06
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Als er sich von der Deutschen Rentenversicherung seinen Versicherungsverlauf schicken lässt, entdeckt Redakteur Andreas Harms darin zwei Zeitlöcher. Das mag über einen Zeitraum von 30 Jahren nicht viel sein. Doch es bestätigt ein gängiges Vorurteil und mahnt zur Vorsicht.

Kennen Sie noch den Passierschein A 38? Den sollten Asterix und sein mittelgebauter Freund Obelix im „Haus, das Verrückte macht“ besorgen. Damals in dem Film „Asterix erobert Rom“ aus dem Jahr 1975 nach Christus. Fast wurden auch sie in dem Bürotempel verrückt.

Für Behörden waren solche satirischen Spitzen gegen die Bürokratie noch nie sehr schmeichelhaft. Alles bissi umständlich, heißt es dann immer. Keiner weiß, was der andere so macht. Und am Ende dreht man sich immer wieder im Kreis. Umso schlimmer ist es, dass sich diese Vorurteile immer wieder als wahr erweisen.

Jüngstes Beispiel ist mein Versuch, mir von der Deutschen Rentenversicherung meinen Versicherungsverlauf zeigen zu lassen. Um mal zu schauen, ob denn auch alle meine malocherischen Glanzleistungen sauber und vollständig erfasst sind. Wegen der Punkte für die gesetzliche Rente, Sie wissen schon.

Erstes Mysterium: Ich bekam meinen Bericht umgehend, meine Frau nicht. Sie musste erst einige Male fingerhakeln, bis sie ihre Liste ebenfalls vorliegen hatte. Und das, obwohl sie beide Berichte auf dieselbe Art und Weise bei der Rentenversicherung Bund beantragt hatte (sie ist in sowas einfach besser als ich).

Formular V0800

Dann das zweite Mysterium: Meine Historie enthält zwei Löcher, bei denen die Rentenversicherung nicht weiß, was ich in der Zeit getan habe. Eines reicht vom April 1992 bis Ende Juni 1993. Das andere von Oktober 2015 bis Februar 2016. Ich solle doch bitte das Formular V0800 ausfüllen und zurückschicken. Es ist ein furchtbares Formular.

Das sind dann jene Momente, in denen ich mich frage, was in diesem Land eigentlich schief läuft. Warum muss ich der Rentenversicherung mit einem Bescheid nachweisen, dass ich in Elternzeit war. Denn genau das trifft auf den zweiten Zeitraum zu. Meine zweite Elternzeit ist der Rentenversicherung übrigens bekannt, was die Sache noch rätselhafter macht. Zu beiden Elternzeiten hatten wir nämlich schon das Formular V0820 eingereicht.

Offenbar weiß in diesem Land die eine Verwaltung noch immer nicht, was die andere tut (Erinnern wir uns nur daran, dass die Krankenkassen nicht wissen, wer alles gegen Covid-19 geimpft ist). Technik aus der Steinzeit, mitunter schädlich übertriebener Datenschutz und … sagen wir mal … diskussionswürdige Arbeitsabläufe sorgen dafür, dass solche für einzelne Menschen teure Fehler passieren. Denn was ist, wenn nicht nur vier Monate fehlen, sondern vier Jahre? Und wer sich jetzt fragt, warum es noch immer an der elektronischen, zentralen Patientenakte hapert, der fragt sich das zu Recht.

Was daraus zu folgern ist

Ich kann an dieser Stelle nur jedem raten, sich von der Rentenversicherung den eigenen Verlauf schicken zu lassen. Und wahrscheinlich ist es eine gute Idee, niemals einen Bescheid wegzuschmeißen.

Meine Frau hat sich inzwischen furchtlos auf das Formular V0800 gestürzt und es besiegt. Im ersten fraglichen Zeitraum bin ich übrigens zur Schule gegangen. Einen Bescheid darüber habe ich leider nicht. Also haben wir ich ihnen mein Abi-Zeugnis aus dem Sommer 93 geschickt.

Hoffentlich reicht das.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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