Die Verbraucherzentrale in Hamburg. © Jochen Knobloch
  • Von Manila Klafack
  • 25.05.2018 um 16:44
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Die Verbraucherzentrale Hamburg war mit ihrer im März ausgesprochenen Abmahnung an die Neue Leben erfolgreich. Der Hamburger Versicherer hatte Kunden Ablehnungsschreiben bezüglich ihrer Rückabwicklungsmöglichkeiten mit irreführenden Aussagen geschickt. Gegenüber der Verbraucherzentrale verpflichtet sich die Neue Leben nun, auf diese Formulierungen zu verzichten.

Im März mahnte die Verbraucherzentrale Hamburg die Neue Leben Lebensversicherung ab (Pfefferminzia berichtete). Denn der Versicherer hatte Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherungen wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollten, Ablehnungsschreiben geschickt.

Daraufhin entschuldigte sich das Unternehmen für die fehlerhaften Formulierungen in den Antwortschreiben.

Nun geht die Neue Leben noch einen Schritt weiter. Der Versicherer verpflichtet sich gegenüber der Verbraucherzentrale, bestimmte irreführende Aussagen hinsichtlich des Widerspruchrechts zu unterlassen.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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