- Von Barbara Bocks
- 17.01.2025 um 15:30
In dieser Woche berichteten wir, dass die Finanzaufsicht Bafin vier Lebensversicherer 2025 genauer prüfen möchte. Bereits 2024 hatte sie sich 13 Lebensversicherer genauer angeschaut. Den Artikel finden Sie hier.
Daraufhin stellte ein Leser die interessante Frage nach der Haftung für Versicherungsmakler, wenn die Bafin Lebensversicherer überprüft. Denn der Knackpunkt an der Sache ist ja: Woher soll der Makler wissen, um welche Lebensversicherer es sich handelt?
Denn die Bafin äußert sich wegen ihrer Verschwiegenheitspflicht nicht zu einzelnen Versicherern und nennt auch keine Namen, so heißt es auf Anfrage.
Das sind die zehn größten Lebensversicherer
Bafin will 2025 vier weitere Lebensversicherer überprüfen
Wir haben uns auch bei Rechtsanwalt Norman Wirth, dem geschäftsführenden Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung (AFW) umgehört, was er aus rechtlicher Sicht zu dieser Frage sagt. „Grundsätzlich sind Versicherungsmakler gemäß Paragraf 60 des Versicherungsvertragsgesetzes verpflichtet, ihre Kunden umfassend und sorgfältig zu beraten“, so Wirth.
Versicherungsmakler haften nur, wenn sie von relevanten Problemen wissen
Diese Beratungspflicht umfasst Wirth zufolge, dass Makler die Seriosität und finanzielle Stabilität der empfohlenen Anbieter überprüfen. „Ein Makler kann – falls überhaupt – nur haftbar gemacht werden, wenn er tatsächlich von relevanten Problemen wusste oder hätte wissen müssen zum Beispiel aufgrund öffentlich zugänglicher Informationen oder Warnungen“, erklärt Wirth.
Sollte ein Lebensversicherer unter Beobachtung der Bafin stehen, könne dies natürlich ein Indiz für bestehende Risiken sein. Diese Liste wird jedoch laut Wirth „– aus gutem Grund – nicht öffentlich gemacht“.
Woher sollen Vermittler also sonst Warnhinweise und andere Informationen bekommen? „Welche Quellen alles bei der Betrachtung, was Maklerinnen und Makler hätten wissen müssen, herangezogen werden können, ist sicherlich eine Einzelfallbetrachtung“, so Wirth weiter.
Bei Finanzanlagen gab es dazu laut Wirth zum Beispiel eine Rechtsprechung. Sie führte bestimmte Publikationen auf, die man kennen müsste, wie „Börsenzeitung“ und „Handelsblatt“.
Bei Maklern ist Wirth derartiges allerdings bisher nicht bekannt: „Ich sehe jedenfalls keine Pflicht bei Maklern, alle Geschäftsberichte aller Versicherer durchzusehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dabei etwas finden würden, was nicht auch anderweitig den Weg in die Öffentlichkeit finden würde, halte ich für extrem gering bis völlig unwahrscheinlich.“ Das würde die Haftung jedenfalls deutlich überspannen, schlussfolgert Wirth.
Bafin kontrolliert Lebensversicherungsprodukte mit hohen Effektivkosten und Stornoquoten
Davon einmal ganz abgesehen, erklärter der Bafin-Sprecher außerdem, „dass es keine Bafin-Beobachtungsliste“ gibt. Die Bafin schaut sich lediglich Lebensversicherer genauer an, „deren kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte zum Beispiel durch hohe Effektivkosten oder hohe Stornoquoten auffallen“.
„Eine Einstufung als auffällig bedeutet lediglich, dass die Bafin kapitalbildende Produkte der betreffenden Versicherer näher prüft, um festzustellen, ob möglicherweise ein Missstand vorliegt“, so der Sprecher weiter. Erst dann würde sie einschreiten.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren