- Von Juliana Demski
- 27.02.2017 um 14:19
Vor allem Bausparer sind seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Bausparkassen aus der vergangenen Woche wohl etwas eingeschüchtert – denn die Richter haben den Kreditinstituten grundsätzlich erlaubt, hochverzinste Bausparverträge zu kündigen, wenn die Darlehen ihrer Kunden seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind (wir berichteten).
Durch diese Entscheidung könnten sich nun aber auch andere Anbieter von Sparverträgen ermutigt sehen, für sie selbst unvorteilhafte oder teure Verträge zu beenden, vermutet Verbraucherschützer Hermann-Josef Tenhagen in seiner Kolumne auf Spiegel Online. Vor allem langfristige Sparverträge und Riester-Banksparpläne seien betroffen.
So nennt er einige Beispiele, in denen beispielsweise Sparkassen Verträge kündigen wollten, die einst zwar Kunden durch Boni gelockt hätten, nun aber zinsmäßig eher eine Last für die Geldinstitute seien. In Sachsen tobe gerade die Auseinandersetzung um solche Verträge bei der Sparkasse Leipzig, schreibt Tenhagen.
Auch Riester-Banksparpläne passten in dieses Schema. Viele Sparer müssen sich daher nun fragen: Greift auch hier das Urteil des BGH?
Tenhagen hat daher ein paar Tipps für Bausparer, aber auch Kunden mit anderen Verträgen, zusammengestellt:
- Trotz des BGH-Urteils gilt: Nicht in jedem Fall ist eine Kündigung des Bausparvertrags rechtens. Das muss erst geprüft werden.
- Wenn der Vertrag aber doch in das Schema des Urteils passt, ist das entscheidende Stichwort die Zuteilung. Denn nach Erhalt der Zuteilung gilt eine Zehn-Jahres-Frist. Die sollten Sparer bis zur Grenze ausnutzen und sich auf keinen Fall vorher aus dem Vertrag drängen lassen.
- Es gilt allgemein, auf jeden Fall alle Möglichkeiten auszunutzen, die der Vertrag hergibt.
- Wer nach der Kündigung eine neuen Anlage sucht, sollte sein Geld nicht erneut zu einer Bausparkasse schleppen, so Tenhagen. Als Alternative schlägt er Festgeldkonten und Indexfonds vor.
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