Zettel und Stift zur Hand? Dann Vorabpauschale ausrechnen! © picture alliance / blickwinkel/McPHOTO/A. Pulwey
  • Von Andreas Harms
  • 28.10.2024 um 12:28
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:30 Min

2023 wurde zum ersten Mal nach zwei Jahren wieder die Vorabpauschale auf Investmentfonds, also auch auf ETFs, fällig. 2024 kommt sie wieder auf Anleger zu. Damit Sie die Zahlen überprüfen können und auch für die kommenden Jahre gewappnet sind, zeigen wir Ihnen anhand einer Beispielrechnung, wie sie berechnet wird.

Aber auch das ist noch nicht alles: Denn auch die so ermittelte Vorabpauschale nach Ausschüttung ist nicht immer komplett steuerpflichtig. Denn je nach Art der Fonds (zu erfahren beim Anbieter) bleiben Teile davon nach der sogenannten Teilfreistellung steuerfrei:

  • Mindestens 25 Prozent Aktienquote: 15 Prozent steuerfrei
  • Mindestens 50 Prozent Aktienquote: 30 Prozent steuerfrei
  • Offene Immobilienfonds: 60 Prozent steuerfrei
  • Offene Immobilienfonds mit Schwerpunkt im Ausland: 80 Prozent steuerfrei

Diese Freiheiten sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Dividenden ja schon besteuert werden, bevor sie im Fonds ankommen.

Sollte also das obige Beispiel ein Aktienfonds sein, sinkt der steuerpflichtige Betrag von 357 auf 249,90 Euro.

Damit lässt sich festhalten: Sehr viel einfacher ist die Materie an sich durch die Vorabpauschale zwar nicht geworden. Allerdings müssen Anleger nichts mehr selbst ausrechnen und in die Steuererklärung schreiben. Den Kram erledigt die depotführende Bank komplett allein. Nachrechnen sollte man aber sicherlich vorsichtshalber.

Abgeltungssteuer wird extra abgebucht

Die Bank gleicht den steuerpflichtigen Betrag zunächst mit dem Sparerfreibetrag ab, der seit 2023 ja bei 1.000 Euro pro Nase liegt. Und wenn der nicht ausreicht, kassiert sie direkt vom Gegenkonto (nicht aus dem Fonds!) die Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Weshalb Anleger ihre Kontostände überprüfen sollten. Liegen die Fonds in einem ausländischen Depot, zahlt die Bank keine Steuern, schreibt aber alles in eine Erträgnisaufstellung. Und die gehört dann in die Steuererklärung.

Interessanterweise wird die Vorabpauschale erst per ersten Werktag im neuen Jahr gebucht, eventuelle Teilausschüttungen aber bei Zufluss im Steuerjahr. Damit beziehen sich beide auf dasselbe Steuerjahr, werden aber in unterschiedlichen Kalenderjahren fällig.

Verkauft der Anleger dann irgendwann später die Anlage komplett oder in Teilen, zieht die depotführende Bank alle schon in den Jahren davor versteuerten Pauschalen vom Gesamtgewinn ab. Und damit man das dann nachprüfen kann: Unterlagen aufbewahren!

Vorabpauschale vermeiden mit einer NV-Bescheinigung

Eine Ausnahme für die Vorabpauschale gibt es allerdings: Sie gilt nicht für Personen, deren gesamtes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro zuzüglich des Sonderausgaben-Pauschbetrags von 36 Euro liegt.

Wer aufgrund geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zahlt, unterliegt generell nicht der Abgeltungsteuer und kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, beantragen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken (BdB) in einem Artikel.

Liegt der Hausbank Bank eine solche Bescheinigung vor, kann sie Zinszahlungen und andere Kapitalerträge – so auch die fiktiven Erträge aus der Vorabpauschale – in voller Höhe ohne Steuerabzug berücksichtigen. Die NV-Bescheinigung ist besonders sinnvoll, wenn Anlegerinnen und Anleger ihren Sparer-Pauschbetrag bereits überschritten haben.

Einen Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung, die in der Regel drei Jahre gültig ist, erhalten Anleger als Vordruck bei ihrem zuständigen Finanzamt oder auf den Webseiten der Finanzverwaltung.

Erstveröffentlicht am 5. Januar 2024, aktualisiert am 28.10.2024.

autorAutor
Andreas

Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Warum KI, Social Media und SEO wichtig für Makler sind
Neues Gesprächsformat „Mehrcura-Café“

Warum KI, Social Media und SEO wichtig für Makler sind

Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Zuletzt hinzugefügt
„Warum sollte KI vor Nachhaltigkeit haltmachen?“
Hoher Energieverbrauch, aber mehr Effizienz

„Warum sollte KI vor Nachhaltigkeit haltmachen?“

„Nutzt die Magie der Kooperation“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Nutzt die Magie der Kooperation“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

Skip to content