Es sei ein „Zwangssparen bei schwächelnden Lebensversicherungsunternehmen zu befürchten“, kritisiert der Bund der Versicherten die Haltung der Bundesregierung. Diese sieht keinen Bedarf für ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht für Versicherte, wenn deren Verträge an eine Abwicklungsplattform verkauft werden. © picture alliance/dpa | Armin Weigel
  • Von Lorenz Klein
  • 31.07.2020 um 15:59
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Kunden, deren Lebensversicherungen an eine Abwicklungsplattform verkauft werden, sollen kein gesondertes Kündigungsrecht erhalten, findet die Bundesregierung – und zieht damit die Kritik des Bundes der Versicherten (BdV) auf sich. Die Versicherten würden zu einem „Zwangssparen genötigt“, echauffiert sich BdV-Chef Axel Kleinlein.

Immer öfter kommt es vor, dass Versicherer das Neugeschäft in bestimmten Vertragsbeständen einstellen. Eine derartige Bestandsabwicklung kann der Versicherer selbst vornehmen – man spricht dann von einem internen Run-off – oder der Versicherer verkauft die Verträge an spezialisierte Abwicklungsplattformen in Form eines externen Run-offs.

Letzteres sehen vor allem Verbraucherschützer kritisch, denn sie befürchten, dass die Kunden von den Plattformen schlechter betreut werden. Das meint vor allem der Bund der Versicherten (BdV) und forderte – gemeinsam mit dem Vermittlerverband AfW – ein außerordentliches Wechsel- und Kündigungsrecht für die Betroffenen eines externen Run-offs zu schaffen (wir berichteten).

Doch die Bundesregierung machte kürzlich in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen deutlich, dass sie davon wenig hält – und das stößt wiederum beim BdV auf großes Unverständnis.

„Fehlen diese Kündigungsrechte, so können Versicherte dazu gezwungen werden, ihr Geld bei einer Abwicklungsplattform weiter anzulegen“, kritisieren die Verbraucherschützer die sorglose Einstellung des Bundesfinanzministeriums. „Das kommt einem Zwangssparen gleich, zu dem die Versicherten genötigt werden“, ärgert sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, in einer Mitteilung von Donnerstag.

Sorge um Kundenrechte bei finanzieller Schieflage

Kleinlein fürchtet, dass es ohne Sonderkündigungsrecht vor allem dann zu einer Benachteiligung von Kunden käme, wenn ein Lebensversicherer in finanzielle Not gerät – was der BdV-Chef aktuell bei 22 Gesellschaften für möglich hält. „Bei einer drohenden Schieflage kann die Finanzaufsicht Bafin anordnen, dass die Versicherten ab sofort bei Kündigung nicht mehr die Rückkaufswerte ausgezahlt bekommen“, erläutert Kleinlein die nachteiligen Konsequenzen für die Versicherten. Zudem könnten in einer solchen Lage die garantierten Leistungen gekürzt und Überschusszuweisungen eingestellt werden.

Das sei gerade dann besonders problematisch, so Kleinlein, wenn der Vertrag verkauft wäre, da die Abwicklungsplattform als Käufer „naturgemäß kein Interesse hat, später für einen Ausgleich zu sorgen“. Seine Forderung: „Bevor Versicherte in eine Auffanggesellschaft abgeschoben werden, sollten sie ein vernünftig ausgestaltetes Kündigungs- und Wechselrecht bekommen.“ Doch davon sei man weit entfernt, findet man beim BdV: So könne bei der geltenden Rechtslage „sogar das schwache Stornierungsrecht durch ein vorübergehendes Auszahlungsverbot eingeschränkt werden“.

„Verbraucherschutz und Vermittler, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Demokraten fordern die Regierung hier gemeinsam zum Handeln auf“, erklärte der BdV-Sprecher – und bedauert, dass die Große Koalition hier „untätig“ sei und sich „hinter den Interessen von Unternehmen und deren Aktionäre“ verschanze.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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