- Von Redaktion
- 14.01.2015 um 15:34
Die Nürnberger Dax-Rente ist eine konventionelle aufgeschobene Rentenversicherung. Bei den Überschüssen, die der Versicherer erwirtschaftet, hat der Kunde jedes Jahr die Wahl, ob er eine klassische Überschussbeteiligung wünscht oder auf den Dax setzen will.
Zwei Indizes stehen dabei zur Wahl: der Dax und der Dax Risk Control 20 RV (TR) (kurz: DAX RC 20), bei dem die Kursschwankungen durch eine ergänzende Geldmarktanlage begrenzt werden. Die erzielte monatliche Wertentwicklung des jeweiligen Index wird addiert und jährlich zum 1. Juni gesichert.
Entwickelt sich der Dax negativ, ist der Vertragswert vor Verlusten geschützt. Negative Jahre setzt die Nürnberger nämlich auf Null. Die Jahresrendite kann dadurch nie negativ sein. Diese Sicherheit bezahlt der Kunde indirekt, in dem die mögliche Beteiligung am Aktienindex nach oben gedeckelt wird. Das ist der sogenannte Cap. Bis zu dieser Grenze gehen die monatlichen Gewinne komplett in die Berechnung der Jahresrendite ein. Liegt ein Monatswert darüber, wird dieser gekappt.
7,5 Prozent Rendite
In der Vergangenheitsberechnung hätte ein Kunde bei einer durchgehenden Beteiligung am Dax und einer Laufzeit von 15 Jahren zwischen 1999 und 2014 eine durchschnittliche Jahresrendite von rund 7,5 Prozent erzielt. Für das Beispiel hat die Nürnberger einen Cap in Höhe von 3,3 Prozent angenommen.
Nach Ablauf der Ansparphase, die mindestens 15 Jahre beträgt, bildet die Nürnberg aus dem angesparten Kapital eine lebenslange garantierte Rente. Alternativ kann der Kunde sich für eine Kapitalauszahlung entscheiden. Im Todesfall wird das vorhandene Guthaben an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Als Produktvariante lässt sich die Nürnber Dax-Rente mit der zusätzlichen Option auf eine erhöhte Rente bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz absichern (Nürnberger Dax-Vorteils-Rente). Sobald der Kunde der Nürnberger mitteilt, dass er pflegebedürftig ist, hebt sie die Altersrente an (frühestens zum vereinbarten Beginn der Rentenzahlung). Die Rente wird dabei nicht wieder gesenkt, wenn die Pflegebedürftigkeit wegfällt – die erhöhte Leistung bleibt lebenslang garantiert. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich auch nach Rentenbeginn das Kapital abzüglich bereits geleisteter Renten auszahlen zu lassen.
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