- Von Andreas Harms
- 29.08.2023 um 15:41
Nach dem AfW schießt sich nun auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf die Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission ein. Er wolle in nächster Zeit ein Gutachten von Professor Dr. Christoph Brömmelmeyer, von der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder) veröffentlichen, teilt er mit.
Brömmelmeyer hat offenbar den Text der EU-Kommission überprüft und festgestellt: „Der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag für eine Kleinanlegerschutz-Richtlinie enthält kein Provisionsverbot für Versicherungsmakler/innen.“ Die Kommission wolle ganz bewusst den Vertrieb von Versicherungen gegen Courtage und Provision weiterhin zulassen.
In einem anderen Punkt ist es allerdings wohl knifflig, nämlich wenn Versicherungsvermittler ankündigen, „auf unabhängiger Basis“ zu beraten. Dann soll die Provision für vermittelte Versicherungsanlageprodukte entfallen.
Brömmelmeyer hat eine klare Meinung, wann dieser Fall vorliegt: „Der Versicherungsmakler müsste künftig also im provisionsbasierten Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten klarstellen, dass er zwar nicht persönlich von einem bestimmten Versicherer abhängig ist, dass die von ihm angebotene Dienstleistung aber ‚nicht unabhängig‘ erfolgt, weil er wirtschaftlich gesehen auf Provisionszahlungen angewiesen ist.“
BVK-Präsident Michael H. Heinz sieht sich in seiner Auffassung bestätigt: „Mit dieser wissenschaftlichen Expertise können wir sagen, dass die Kleinanlegerstrategie Maklern nicht verbieten wird, gegen Courtage Versicherungsanlageprodukte zu vermitteln.“
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