- Von Manila Klafack
- 09.03.2018 um 11:25
Die Verbraucherzentrale Hamburg mahnt die Neue Leben Lebensversicherung ab. Grund: Der Versicherer verschickt angeblich Ablehnungsschreiben an Kunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherungsverträge wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung kündigen wollen.
BGH entscheidet im Sinne der Verbraucher
„Ewiger Widerspruch“ erlischt nicht
Die Neue Leben gebe in einem Ablehnungsschreiben laut der Verbraucherschützer an, inhaltlich und formell korrekt über das Widerspruchsrecht und die Frist informiert zu haben. Der Anspruch sei verjährt und durch die vorangegangene Kündigung des Vertrags sei kein Widerspruch mehr möglich.
Das sei Irreführung, so die Verbraucherschützer. „Mit unserer Abmahnung wollen wir diesem Geschäftsgebaren ein Ende bereiten, denn die Argumente des Versicherers sind durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs widerlegt“, sagt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Widerspruchsbelehrung der betroffenen Neue Leben Verträge sei keinesfalls korrekt gewesen. Es fehle in den Texten ein laut Bundesgerichtshof notwendiger Hinweis darauf, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genügt. Betroffene Kunden hätten demnach sehr wohl ein Recht, ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag – auch nach längerer Zeit noch – rückabzuwickeln. „Die vermeintliche Verjährung wiederum, die der Versicherer ins Feld führt, trifft auf keinen einzigen der uns vorliegenden Fälle zu”, berichtet Biernoth.
+++ Update +++
Am 12. März hat uns die Neue Leben folgende Stellungnahme zum Thema geschickt:
Neue Leben bedauert fehlerhafte Formulierungen in beanstandeten Kundenbriefen
Am vergangenen Freitag hat die die Neue Leben Lebensversicherung eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg erhalten. Die Verbraucherzentrale bemängelt darin Formulierungen eines Kundenbriefes im Zusammenhang mit der Umsetzung der BGH-Rechtsprechung zu Widerspruchsmöglichkeiten und -fristen.
Selbstverständlich berücksichtigt die Neue Leben die aktuelle BGH-Rechtsprechung. Nach einer ersten Prüfung haben wir aber festgestellt, dass bedauerlicherweise einzelne Formulierungen in dem beanstandeten Kundenbrief nicht mehr aktuell sind. Diese werden wir selbstverständlich unverzüglich anpassen.
Die Neue Leben Lebensversicherung zeigt sich wie in der Vergangenheit jederzeit offen für Anregungen der Verbraucherzentrale.
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