Philip Wenzel: Der Versicherungsmakler ist bei Freche Versicherungsmakler für die biometrischen Risiken zuständig. © Freche Versicherungsmakler
  • Von Redaktion
  • 10.01.2018 um 10:33
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Beamte sind ganz grundsätzlich auch nur Menschen. Deswegen haben sie genau wie alle anderen laufende Ausgaben, die sie über ihr Einkommen abdecken. Und Versicherungsvermittler müssen diese Ausgaben über eine passende Versicherung abdecken. Das Zauberwort heißt hier Dienstunfähigkeitsklausel. Wann eine DU-Klausel sinnvoll ist und wie diese ausgestaltet sein sollte, erklärt unser Kolumnist Philip Wenzel.

Dem Grundsatz nach funktioniert Einkommensabsicherung bei Beamten also wie bei Angestellten. Ich muss aber doch einige Unterschiede kennen. Am augenscheinlichsten sind die verschiedenen Versorgungsansprüche. Während der Angestellte über die gesetzliche Krankenversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit mit etwa 75 Prozent seines Gehalts abgesichert ist, entsteht dem Beamten hier überhaupt keine Lücke. Er erhält volle Bezüge bis er in den Ruhestand versetzt wird.

Und während der Angestellte bei halber Erwerbsminderung (EMI) von der Deutschen Rentenversicherung im Schnitt etwa 17 Prozent (und 34 Prozent bei voller EMI) seines Gehalts bekommt, erhält der Beamte auf Lebenszeit mindestens 1.400 Euro oder zwischen 30 und 71,75 Prozent seiner durchschnittlichen Bezüge der letzten zwei Jahre. Hier gibt es keine Entgeltpunkte, der Anspruch steigt einfach jedes Jahr um 1,79375 Prozent.

Beamte haben höhere Versorgungsansprüche 

Sowohl die gesetzlichen Ansprüche des Angestellten als auch die Versorgungsansprüche des Beamten sind hier nur oberflächlich dargestellt. Aber es lässt sich schon sehen, dass es der Beamte besser erwischt hat. In jungen Jahren sind jedoch auch hier die Ansprüche recht niedrig, weshalb eine Absicherung vor allem dann sicherlich sinnvoll ist. Unabhängig davon, dass die beschriebenen Ansprüche nicht oder nur bedingt für Beamte auf Widerruf und Probe gelten.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre angebracht. Geht aber noch ein Stück besser. Eine echte DU-Klausel leistet bereits, wenn ich eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit allein aus medizinischen Gründen nachweisen kann. Ähnlich wie die Arbeitsunfähigkeitsklausel kann der Versicherer den Leistungsauslöser selbst nicht anzweifeln. Ist also deutlich einfacher, die Leistung zu bekommen als über einen vollständigen BU-Leistungsantrag.

Das ist ein großer Vorteil.

Dem reinen Wortlaut nach ist die DU-Klausel allerdings weniger leistungsstark als die gewöhnliche BU-Definition. Die DU-Klausel bezieht sich auf Paragraf 26 Beamtenstatusgesetz. Die beiden größten Nachteile gegenüber der gewöhnlichen BU-Versicherung sind die fehlende Fiktion und die verpflichtenden Fortbildungsmaßnahmen, um eine Verweisung zu ermöglichen. Würde ein BU-Versicherer immer eine Prognose von sechs Monaten in die Zukunft verlangen, wäre das nicht vermittelbar. Und könnte der Versicherer den Kunden zwingen umzuschulen, damit er konkret verwiesen werden kann, würde das auch eher keine Preise gewinnen.

Und doch kommt es immer wieder zu Versetzungen in den Ruhestand wegen einer Dienstunfähigkeit. Das liegt daran, dass der Dienstherr ja wohl kein gesteigertes Interesse hat, dem Beamten ewig die vollen Bezüge weiterzubezahlen.

Von ungedeckten Flanken

Auch vertrieblich ist es sinnvoll, bei Beamten lieber mal eine DU-Klausel zu platzieren. Mach ich das nicht, habe ich diese Flanke ungedeckt, wenn ein Mitbewerber ein Gespräch bei meinem Kunden bekommt.

Zusammenfassend ist die Einkommensabsicherung vor allem bei jungen Beamten sinnvoll. Und die DU-Klausel ist zwar qualitativ nicht unbedingt besser als die BU-Definition. Aber der Leistungsantrag ist in der Regel deutlich einfacher. Zu guter Letzt sollte ich schon aus Gründen des Bestandsschutzes einen Vertrag mit echter DU-Klausel wählen. Eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit wäre ja so oder so in jedem Vertrag erhalten.

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