Die WWK in München. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 15.02.2016 um 11:43
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Die WWK passt zum Januar 2016 ihre Beiträge in der BU- und Risikolebensversicherung an. Grund dafür sind fehlende Überschüsse, die die Kunden über höhere Netto-Beiträge auffangen müssen. Worüber sich Makler dabei auch ärgern: Der Versicherer hat viele von ihnen gar nicht über die Anpassungen informiert.

Wie in der Lebensversicherung auch, erwirtschaften die Anbieter auch in der Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung Überschüsse. Bei den biometrischen Produkten gibt der Versicherer die Überschüsse oft in Form einer Sofortverrechnung mit den Beiträgen weiter. „Vom garantierten Beitrag wird also der Teil abgezogen, der den Kunden als Beteiligung an den Überschüssen zusteht. So ergibt sich ein niedrigerer zu zahlender, sogenannter Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt. Sinkt diese Überschussbeteiligung, erhöht sich der von den Kunden zu zahlende Nettobeitrag“, erklärt Makler Matthias Helberg den Zusammenhang in seinem Blog.

Bei der WWK ist nun eben dieser Fall eingetreten. Helberg berichtet von einem Kunden, der 2014 die Risikolebensversicherung „Premium Risk“ mit einem garantierten Beitrag von 62,38 Euro monatlich  abgeschlossen hat. Der zu zahlende Nettobeitrag belief sich auf 35,56 Euro. Ab Januar 2016 muss dieser Kunde nun  48,03 Euro monatlich zahlen – eine Steigerung von 35 Prozent.

Helberg liefert weitere Beispiele in seinem Blog. Und schreibt außerdem: „Falls Sie Verträge der WWK Lebensversicherung vermittelt haben – Freuen Sie sich über unsere Information, der Versicherer hat unseres Wissens viele Vermittler dazu noch überhaupt nicht informiert, was uns auch einige Kollegen bestätigen.“ Er verlinkt dabei auf seine Facebook-Seite, wo sich weitere Makler zu Wort gemeldet haben.

Der Maklerpool Maxpool kritisiert das Vorgehen des Versicherers. In einem Brief, der dem Portal Procontra Online vorliegt, heißt es: „Eine Beitragsanpassung ist schon sehr unglücklich, sie ohne jegliche Kommunikation mit dem Makler umzusetzen, ist nicht akzeptabel.“ Beitragsanpassungen müssten Versicherer grundsätzlich vorab Maklern mitteilen. Ansonsten sei eine kompetente Beratung der Mandanten unmöglich.

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