- Von Redaktion
- 24.05.2019 um 11:18
Im Berichtsjahr 2018 haben 14.147 zulässige Beschwerden den Versicherungsombudsmann erreicht. Gegenüber dem Jahr 2017 bedeute dies eine Verringerung um 5,1 Prozent, wie die Schlichtungsstelle mitteilte.
In der Sparte der Lebensversicherungen betrug der Rückgang bei den Beschwerden, die an den Versicherungsombudsmann herangetragen wurden, sogar fast 20 Prozent. In der Rechtsschutzversicherung gab es zwar ebenfalls einen Rückgang (minus 6 Prozent). Allerdings führt die Sparte die Beschwerdestatistik mit insgesamt 3.773 Beschwerden nach wie vor an (siehe Tabelle).
„Weniger zulässige Beschwerden als im Jahr zuvor“
AfW freut sich über neue Ombudsmannzahlen
Die meisten Beschwerden gab es zur Rechtsschutzversicherung
Als Sorgenkind erweist sich auch in diesem Jahr die Gebäudeversicherung. Hierzu erreichten den Ombudsmann im Berichtsjahr 1.456 zulässige Beschwerden (Vorjahr: 1.167). Das entspricht einem Anstieg von 24,8 Prozent. Entsprechend stieg der Anteil der Gebäudeversicherung am Gesamtaufkommen der zulässigen Beschwerden von 7,8 auf 10,3 Prozent.
Kfz-Kasko- und -Haftpflichtversicherung weisen demnach einen Beschwerdezuwachs von 6,2 Prozent beziehungsweise 7,1 Prozent auf (siehe Tabelle).
Der bisherige Ombudsmann Günter Hirsch übergab seine Geschäfte zum 1. April 2019 in die Hände seines Nachfolgers Wilhelm Schluckebier. Allerdings präsentierte Hirsch die Zahlen des vergangenen Jahres noch selbst.
„Die Arbeit des Versicherungsombudsmanns wurde zur Erfolgsgeschichte“, lobte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, im Grußwort des Jahresberichts.
„Entscheidend für Verbraucher ist ein schnelles Ergebnis in der Schlichtung“, betonte Müller. Ein Verfahren der zulässigen Beschwerden dauerte durchschnittlich 2,6 Monate, damit wurde der Durchschnitt noch einmal gesenkt, und liegt unter der gesetzlichen Vorgabe von 90 Tagen.
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