- Von Lorenz Klein
- 15.02.2023 um 12:41
In Deutschland entstehen immer noch Häuser in hochwassergefährdeten Zonen – und das stößt in der Versicherungswirtschaft auf Unverständnis. „Wir sind der Meinung, dass in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich nicht neu gebaut werden sollte“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – doch in der Baubranche scheint dieser Appell nicht so recht zu verfangen.
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Wie der GDV auf Basis eigener Berechnungen meldete, seien seit dem Jahr 2000 rund 2,7 Millionen neue Wohngebäude entstanden – davon über 32.000 in Überschwemmungsgebieten (gemäß dem GDV-Zonierungssystem ZÜRS Geo). „Pro Jahr kamen also etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in den Risikogebieten hinzu“, rechnet der Verband vor. Der prozentuale Anteil neuer Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten sei in den vergangenen 23 Jahren sogar noch gestiegen.
Versicherer pochen auf „klimaangepasstes Bauen“ und „Opt-out“-Modell
Der GDV nutzt die aktuelle Erhebung, um erneut nach tiefgreifenden Änderungen des Bau- und Planungsrechts zu rufen. Asmussen stellt klar: „Nur durch klimaangepasstes Bauen können die volkwirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden.“ Doch in den geltenden Bauvorschriften ist davon noch nichts zu spüren, findet die Versicherungslobby – das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ müsse daher in die Baugesetzgebung aufgenommen werden.
Auch für bestehende Gebäude wünscht sich der GDV mehr Schutzmaßnahmen, um die Folgen aus Überschwemmungen und Starkregenereignisse besser einzudämmen. „Prävention und Klimafolgenanpassung sind der Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen“, so Asmussen. Die Versicherungswirtschaft setze sich daher für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein.
Das GDV-Konzept sieht vor, alle Wohngebäude gegen alle Naturgefahren zu versichern – und zwar auf Basis eines „Opt-out“-Modells. Im Klartext: Den bereits bestehenden Gebäudeversicherungen soll ab einem Stichtag X automatisch eine Elementarschutz-Absicherung hinzugefügt werden – es sei denn, Kunden widersprechen diesem Automatismus ausdrücklich. Dafür braucht es allerdings eine gesetzliche Grundlage. „Neue Verträge schließen den Schutz ohnehin ein“, heißt es beim GDV.
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