- Von Lorenz Klein
- 19.06.2019 um 15:11
Auf etwa 70.000 Euro beziffert Norbert Plath aus Warnow (Mecklenburg-Vorpommern) den Schaden in seiner Kellerwohnung, wie er der „Ostsee-Zeitung“ berichtet. 1,40 Meter hoch stand das Wasser im Haus der Familie. Schaden: 70 000 Euro. „Und es kommt noch schlimmer“, heißt es in dem Bericht, denn die Versicherung zahlt wahrscheinlich nicht.
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Das Haus sei nicht gegen sogenannte Elementarschäden versichert, schreibt die Zeitung. Es besteht zwar eine Wohngebäudeversicherung, doch deren Schutz beschränkt sich auf Schäden infolge von Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
„Wassermassen, die von außen kommen, gelten hingegen als Elementargefahren“, wird Maklerin Anika Reisch aus Grevesmühlen zitiert. „Diese können in der Regel nur in einem Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgesichert werden.“
Mit der sogenannten Elementarversicherung bezahle der Versicherer die Reparaturen infolge der Überschwemmungen am Haus selbst, so Reisch, aber auch an den versicherten Nebengebäuden auf dem Grundstück, wie Schuppen oder Garage. Und nicht nur das: „Auch der Abriss, Transport von Bauschutt und die Sicherung des Gebäudes werden übernommen“, so die Maklerin. Hierzu zählten auch Mietausfälle, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar sei.
Aus Sicht der Betroffenen ist dabei besonders bitter, dass die Plaths laut Bericht eine derartige Absicherung jahrelang besaßen – allerdings zu DDR-Zeiten. „Doch vor einigen Jahren ist sie durch einen Versicherungsvertreter umgestellt worden“, sagte Norbert Plath der Zeitung.
Umstellung des Versicherungsschutzes erfolgte ohne Elementarbaustein
Offenbar hat der Vertreter die Umstellung der Police ohne den existenzsichernden Baustein vorgenommen – Details hierzu erfährt man in dem Bericht nicht. Somit bleibt auch offen, ob hier womöglich ein Beratungsfehler vorlag. Denn es könnte ja auch so gewesen sein, dass der Vertreter die Familie über das Risiko informiert hatte, und sich diese trotzdem – etwa aus Preisgründen – gegen den Zusatzschutz aussprach.
Gleichwohl dürfte dann auch hier das Motto gelten: Günstig kann teuer sein. So stellt Maklerin Reisch in der „Ostsee Zeitung“ klar: „Von Flutungen von Kellern und Gebäuden kann nahezu jeder betroffen sein.“
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