Ein Mann schleppt Umzugskartons. © picture alliance / dpa Themendienst | Markus Scholz
  • Von Karen Schmidt
  • 23.11.2021 um 16:28
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Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) haben den Online-Versicherer Lemonade abgemahnt. Das Insurtech benachteilige Kunden mit seinen Klauseln in der Hausrat- und Haftpfichtversicherung, so der BdV. Lemonade gibt in einer Stellungnahme gegenüber Pfefferminzia dagegen an, die Argumentation des BdV sei im dargestellten Maße nicht zutreffend. Hier erfahren Sie mehr zum Streit.

Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hat den Onlineversicherer Lemonade wegen der „Verwendung unzulässiger Versicherungsbedingungen“ abgemahnt. Konkret geht es um die Hausratversicherung, die Privathaftpflichtversicherung und die Kombination aus beiden Versicherungsprodukten, die das Insurtech hierzulande anbietet.

Dabei verwende Lemonade in der Police „Klauseln, die absolut branchenunüblich sind“ und die Kundinnen und Kunden in unangemessener Weise benachteiligten, heißt es vom BdV.

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Die Verbraucherschützer liefern denn auch einige Beispiele:

So müssen Versicherungsnehmerinnen und -nehmer bei einer Absicherung über Lemonade nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen. Wer eine Lemonade Kombipolice aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, bei dem endet einen Monat nach Umzug ansonsten auch der Privathaftpflichtschutz. Die Regelung in den Versicherungsbedingungen von Lemonade, dass gar ohne jegliches Aussprechen einer Kündigung der Versicherungsschutz enden kann, ist nach Auffassung des BdV absolut ungewöhnlich und somit unangemessen benachteiligend. Insbesondere der Schutz der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher wichtigen Privathaftpflichtversicherung darf nur durch eine ausdrückliche und verständliche Kündigung enden. Vom Hausratversicherungsschutz der Police bei Lemonade sind Gegenstände ausgenommen, die sich im Haushalt der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer befinden, aber im Eigentum einer anderen Person stehen. Nach Auffassung des BdV gehört es jedoch zum Wesensmerkmal einer Hausratversicherung, dass es auf die Eigentumsverhältnisse gerade nicht ankommt. Maßgeblich ist allein, dass die Sachen der privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) der Versicherungsnehmerinnen und -nehmer dienen.

Man gehe davon aus, dass sich Lemonade der eigenen Auffassung anschließe und die Versicherungsbedingungen entsprechend nachbesserten, gibt BdV-Vorstand Stephen Rehmke dann noch zu Protokoll.

Die Reaktion Lemonades

Und was meint das so gescholtene Insurtech zu der Sache? „Die Argumentation des BdV ist in diesem Maße nicht zutreffend“, so die Kurzfassung. Dann geht es in der Stellungnahme, die Pfefferminzia bei Lemonade eingeholt hat, ausführlicher um die einzelnen Punkte, die wir Ihnen hier 1:1 widergeben.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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