Ein Mann schleppt Umzugskartons. © picture alliance / dpa Themendienst | Markus Scholz
  • Von Karen Schmidt
  • 23.11.2021 um 16:28
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Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten (BdV) haben den Online-Versicherer Lemonade abgemahnt. Das Insurtech benachteilige Kunden mit seinen Klauseln in der Hausrat- und Haftpfichtversicherung, so der BdV. Lemonade gibt in einer Stellungnahme gegenüber Pfefferminzia dagegen an, die Argumentation des BdV sei im dargestellten Maße nicht zutreffend. Hier erfahren Sie mehr zum Streit.

  1. Umzug an eine andere Adresse (Auswirkungen auf die Kombiversicherung Hausrat-Haftpflicht)

Nach einem Umzug endet der Privatversicherungsschutz des Kombi-Pakets (Hausrat+Haftpflicht) nicht nach einem Monat, sondern läuft – wenn nicht bewusst vom Kunden gekündigt – automatisch auf unbestimmte Zeit weiter. Die Formulierung in unserer Police bezieht sich ausschließlich auf den Hausratsschutz, der in der Tat einen Monat nach dem Umzug endet. Hier zur Veranschaulichung ein Auszug aus unserer Hausrat- und Privathaftpflichtpolice (es ist immer die Rede von „deinen Sachen” – nie von „dir” (dem Kunden) – was verdeutlicht, dass sich die Aussagen ausschließlich auf den Hausratschutz beziehen): „Sobald du mit dem Umzug startest, sind deine Sachen weiterhin bis zu einem Monat an deiner aktuellen Adresse versichert. Während dieser Zeit sind deine Sachen auch an deiner neuen Adresse versichert, solange die neue Adresse innerhalb Deutschlands liegt. Nach einem Monat endet der Schutz deiner Sachen automatisch.”

  1. Gegenstände anderer unter der Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung

Gegenstände, die sich Kunden nur ausgeliehen haben und die ihnen nicht gehören, wie beispielsweise ein Fahrrad, das sie sich temporär von einer Freundin geliehen haben (und das sie in ihrer Wohnung aufbewahren), sind nicht unter der Hausratversicherung mitversichert. Unsere Herangehensweise ist jedoch nicht branchenunüblich. Es gibt auf dem deutschen Versicherungsmarkt Versicherungsunternehmen, die geliehene Sachen unter dem Hausratschutz einschließen, und es gibt wiederum andere, die dies nicht tun. Wir möchten noch hinzufügen, dass der Ausschluss ganz klar in unserer Police dargelegt ist (zur vollsten Transparenz für den Kunden).

Für unseren Privathaftpflichtschutz sieht die Lage etwas anders aus. Dort sind Schäden an Dingen, die dem Vermieter gehören und die der Kunde mitmietet (und die sich dementsprechend in seinem Zuhause befinden) unter der Kategorie „Mietsachschäden” abgedeckt. Die Rede ist hier beispielsweise von Möbeln, den Wänden, Böden etc. Zusätzlich sind Gegenstände, die der Kunde vorübergehend mietet oder least, unter der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Eines unserer Hauptziele ist, wie schon kurz angesprochen, äußerste Transparenz gegenüber unseren Kunden. Dementsprechend haben wir auch unsere Versicherungsbedingungen der Police 2.0 so einfach und verständlich wie möglich gehalten. In diesem Punkt vertreten wir, soweit von unserer Seite aus bewusst, ähnliche Ansichten wie der BdV.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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