Steuerzentrale für das Smart Home: Viele Geräte sind miteinander verbunden und lassen sich zentral steuern © freepik
  • Von Andreas Harms
  • 26.08.2024 um 15:08
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Für viele ist es ein Traum: Kluge Geräte denken mit und unterhalten sich und erleichtern so das Leben oder sorgen für erhöhte Sicherheit. Doch die neue Technik sollte man gut versichern. Einige Möglichkeiten gibt es bereits.

Eine Ausnahme gilt übrigens für Mietwohnungen. Dann greift die Hausrat sogar für „fest mit dem Gebäude verbundene elektronische Geräte, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt“, stellen die Analysten von Franke und Bornberg in ihrem Blog fest. 

Doch dann biegt sogleich das nächste Problem um die Ecke, das Hausrat und Wohngebäude stets mit sich bringen: Sie decken nur die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch und Raub ab. Allenfalls noch die Elementargefahren wie zum Beispiel Hochwasser bei entsprechendem Einschluss. 

Das geht aber an der Realität vorbei. „Die häufigsten Risiken im Smart Home sind technische Defekte, Bedienungsfehler oder Eingriffe in die Privatsphäre, zum Beispiel durch Hackerangriffe“, berichtet Johannes Frosch, Leiter Geschäftsfeld Prime Home bei der Bayerischen. 

In die Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen schauen

Wie also diese Gefahren versichern? Zunächst hilft ein Blick in die bestehenden Hausrat- und Wohngebäudepolicen. Denn dort können bereits bestehende Zusätze oder hinzubuchbare Extras schon helfen. Bei der Bayerischen heißt das „Unbenannte-Gefahren-Deckung: Haustechnik“ und umschließt somit auch Smart-Home-Technik. Zwar gibt es einige Ausschlüsse, zum Beispiel für Sturmflut und Grundwasser, die oben genannten häufigsten Risiken sind jedoch enthalten. Ohne Sublimit, aber mit 250 Euro Selbstbehalt. 

Welche Aufgaben ein Smart Home hauptsächlich erledigen soll (Quelle: Die Versicherer)
Welche Aufgaben ein Smart Home hauptsächlich erledigen soll (Quelle: Die Versicherer)

Auch bei der SHB gibt es für die Wohngebäude einen Zusatzbaustein für Haustechnik. Die bereits erwähnten Gefahren sind abgedeckt, auch das Repertoire lässt zunächst keine Wünsche offen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind allerdings sämtliche beweglichen Smart-Home-Geräte, womit wir wieder beim klugen Kühlschrank angekommen wären. Aber der ist ja nun mal Hausrat. Bei der Bayerischen sind solche Geräte übrigens nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dafür aber indirekt. Einfach, indem sich der Baustein nur auf „Anlagen der Haustechnik und Technische Gebäudebestandteile“ bezieht. 

Ein anderes Beispiel zeigt, wie unterschiedlich die Angebote sind. Denn der Versicherer Docura hat mit seiner Zusatzvereinbarung Protect-Smart-Home zur Hausrat ein ebenfalls Päckchen geschnürt. Eingeschlossen sind „sämtliche Komponenten einer Smart-Home-Überwachung beziehungsweise Gerätesteuerung des Versicherungsortes“. Und zwar auch, wenn sie eigentlich als Gebäudezubehör gelten sollten. Grundsätzlich greifen erstmal alle Grundgefahren. Aber oben drauf kommen noch Bedienungsfehler, Sturz, Bruch, Vorsatz durch Dritte und sogar Hacker-Angriffe – bei Sicherungstechnik, also Melder, Sensoren, Kameras. Ausgenommen sind mobile Endgeräte. Auch hier gilt: Bei Unklarheiten mit dem Versicherer sprechen und alles genau abstecken.

Seite 3: Kaum noch Elektronikversicherungen für Private

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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