- Von Manila Klafack
- 08.02.2021 um 08:56
Das Leben im eigenen Heim ist für viele die Erfüllung eines großen Traums. Wenn endlich ein passendes Grundstück für den Bau gefunden ist, kann es gar nicht schnell genug losgehen. Doch bei aller Euphorie sollte – darauf machen Verbraucherschützer aufmerksam – die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht vergessen werden. Sie sei ein „Muss“, so die Verbraucherschützer. Ausnahme sei der Kauf des Hauses von einem Bauträger. In diesem Fall sei keine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung notwendig.
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Im Winter ruhen witterungsbedingt die Bauaktivitäten zeitweilig. Doch die Gefahren durch Wind und Wetter bestehen weiterhin. Werden etwa bei winterlichem Schneeregen Tiefbauarbeiten vorgenommen, verwandelt sich die sonst saubere Straße schnell in eine Rutschpartie. Beseitigt das Unternehmen den Schmutz der Fahrbahn nicht, bedeutet das ein Risiko, für das auch der Bauherr zur Verantwortung gezogen werden kann.
BGB regelt Schadensersatzansprüche
Verletzen sich Dritte oder wird ihr Eigentum beschädigt, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Paragrafen 823 Absatz 1 ist das geregelt. Bei einem vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schaden ist der Verursacher verpflichtet, dafür aufzukommen.
Ein nicht korrekt gesicherter Bauplatz kann eine Gefahrenquelle für Dritte darstellen. Ob Schäden durch die schlechte Sicherung, beispielsweise eines Gerüsts, das bei Sturm auf das Nachbargrundstück stürzt, oder bei der mangelhaften Abdeckung von Schächten – solche Situationen können den Bauherren in finanzielle Bedrängnis bringen.
Ein großer Irrglaube unter Häuslebauern besteht laut Verbraucherschützern darin, dass sie sich nicht der Tragweite ihrer eigenen Haftung bewusst sind. Wenn sie Unternehmen beauftragt haben, so die Meinung, liege die Haftung dort. Das sei nicht korrekt. Zwar müssen die Unternehmen die Sicherheit auf der Baustelle gewährleisten, doch letztlich muss der Grundstückseigentümer prüfen, ob auch alles zur Sicherung getan wurde.
Ab Grundstückskauf ist der Eigentümer verantwortlich
Auch der Warnhinweis, man betrete die Baustelle auf eigene Gefahr, entbinde juristisch nicht von der Verantwortung. Ab dem Zeitpunkt des Kaufs des Grundstücks sei der Eigentümer für die Sicherung verantwortlich.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung stellt daher eine wichtige Absicherung vor und während der Bauphase bis zur Fertigstellung dar. Für die Höhe der Versicherungssumme empfehlen die Verbraucherschützer mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Wer später kleinere An- oder Umbauten vornimmt, benötigt in der Regel keine eigene Bauherrenhaftpflicht. Die private Haftpflichtversicherung tritt üblicherweise in diesen Fällen ein. Allerdings spielt die Höhe der Bausumme oft eine Rolle. Daher sollte vor Beginn der Maßnahme der Versicherungsschutz geprüft werden.
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