- Von Redaktion
- 23.11.2016 um 10:21
Immer mehr Menschen erkunden ihre Umgebung mittels Drohne aus der Vogelperspektive. Doch mit einem ferngesteuerten Spielzeug aus Kindertagen hat das vielen Menschen nach wie vor unbekannte Flugobjekt nicht viel zu tun – die unfallbedingten Schäden durch Drohnen können beträchtlich sein und dabei gilt, dass jeder Drohnenpilot grundsätzlich für alle Schäden aufkommen muss. Allerdings: Nicht alle Privathaftpflichttarife decken diese ab. In so einem Fall kann der vermeintliche Freizeitspaß ganz schön teuer werden.
Bis September 2016 kam es bereits zu 55 Zwischenfällen mit Drohnen an deutschen Flughäfen. Das sind 41 mehr als im Jahr zuvor. Vor allem bei Zusammenstößen mit Personen können Zwischenfälle beim Drohnenfliegen teuer werden.
Deshalb gilt: Vor den ersten Abhebeversuchen sollten Hobbypiloten ihre Haftpflichtversicherung prüfen und, wenn nötig, anpassen. So gibt es beispielsweise auch eine Tarifoption „Drohnenfliegen“, die bei manchen Versicherern speziell für Schäden durch die kleinen Fluggeräte abgeschlossen werden kann. Hier ist vor allem das Drohnengewicht ausschlaggebend: Bei den meisten Tarifen ist es auf fünf Kilogramm beschränkt; es gibt aber auch eine Schadendeckung für Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 50 Kilogramm.
Auch auf eine ausreichenden Deckungssumme sollte geachtet werden: Einen Haftpflichttarif mit einer Deckungssumme von zehn Millionen Euro und der Tarifoption „Drohnenfliegen“ bis fünf Kilogramm gibt es, laut dem Vergleichsportal Check 24, bereits ab 44,56 Euro.
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