Wasser pumpen nach Starkregen in Neu-Anspach - Westerfeld: Aktuare fordern Elementarschutz als Gesamtkonzept © picture alliance / Jan Eifert
  • Von Andreas Harms
  • 10.10.2023 um 16:36
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Natürlich könnte sich der Staat hinstellen und alle Hausbesitzer dazu verdonnern, ihre Heime gegen Elementarschäden zu versichern. Er könnte aber auch mal etwas weiterdenken und die gesamte Problematik angehen, inklusive Vorsorge, Rückendeckung und staatlichem Anstand. Entsprechende Leitlinien haben jetzt die Aktuare von der DAV vorgelegt.

Die Zahlenspezialisten von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) machen keinen Hehl daraus, was sie von einer Pflicht zur Elementarversicherung halten: nicht viel. Zumindest nicht einfach nur so, einseitig für alle Hausbesitzer und ohne Begleitmaßnahmen.

„Nur eine konzertierte Lösung aus Prävention, privater Versicherungswirtschaft und Kumulschadendeckung für den Katastrophenfall kann ausreichend zur dauerhaften Versicherbarkeit von Elementarschäden beitragen“, mahnt Matthias Land, Vorstand und Vorsitzender des Ausschusses Schadenversicherung. Das klingt übrigens verdächtig nach einem Konzept, das die Franzosen schon eine Weile umgesetzt haben.

Tatsächlich lässt sich der Standpunkt der DAV so übersetzen: Wenn also tatsächlich in diesem Herbst eine von Bundeskanzler Olaf Scholz höchstpersönlich eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe loslegt, sollte sie nicht einfach nur mit der Pflichtkeule für Hausbesitzer zuschlagen. Stattdessen sollte sie sich überlegen, wie die Schäden für Versicherer bezahlbar bleiben, wie man Schäden vorbeugen kann und was der Staat vielleicht noch zusätzlich beisteuern kann.

Was der Staat tun sollte

Wie schon der Branchenverband GDV regelmäßig bemängelt, wird noch immer reichlich oft in Überschwemmungsgebieten gebaut. Pro Jahr etwa 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude seit dem Jahr 2000, rechnet er vor. Insgesamt liegen demnach derzeit rund 270.000 Wohngebäude „in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten“.

Weshalb es die DAV für alternativlos hält, dass der Staat genau dort ansetzt und solche Bauvorhaben eindämmt beziehungsweise reguliert. Zudem sollte er auch seine eigenen Hausaufgaben erledigen und vorbeugen: Deiche und Abwassersysteme gehören ausgebaut und fit für größere Wassermengen gemacht. Frühwarnsysteme müssen existieren und vor allem funktionieren. Und wenn Privatpersonen oder Unternehmen ihre Immobilien klimawandelgerecht umbauen wollen, sollten sie dafür vom Staat Informationen und durchaus auch Zuschüsse erhalten.

Keine Steuern

Was sich hingegen laut DAV überhaupt nicht gehört, sind Steuern auf Elementarschutzbeiträge. Warum, das erklärt der DAV-Vorsitzende Maximilian Happacher:

„Ein Wegfall der Versicherungssteuer hat seine Vorbilder etwa in der Kranken-, Renten- oder Lebensversicherung. Damit sorgt man bei Kunden im Falle einer freiwilligen Variante für einen Anreiz zum Abschluss. Gerade bei einer Pflichtversicherung ist ein Wegfall aber schon aus Akzeptanzgründen geboten. […] Ich sehe es kritisch, dass der Staat zusätzliche Einnahmen durch eine Pflichtlösung generiert.“

Oder um es etwas deutlicher auszudrücken: Die Bürger zu etwas zu verdonnern und das dann auch noch zu besteuern, würde ungefähr so wohlriechen wie ein Rückstau nach Starkregen.

Baufinanzierer schützen

Stellen Sie sich einmal vor: Sie vergeben einen Kredit an einen Hausbesitzer und bekommen als Sicherheit das Pfandrecht in Form einer Grundschuld. Ist völlig legitim und üblich. Aber was passiert, wenn eine Flut das Haus zerstört und es nicht versichert ist? Dann hat der Besitzer kein Heim mehr und der Baufinanzierer keine Sicherheit.

Seite 2: Was die Autofahrer seit Jahren vormachen

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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