- Von René Weihrauch
- 11.03.2021 um 10:38
Schon ab 20.000 Euro ist ein Tiny House zu haben, es gibt aber auch Modelle, die einen sechsstelligen Betrag kosten. Auf wenigen Quadratmetern kann man es sich darin mit gutem Umweltgewissen gemütlich machen. Denn mit einem Tiny House spart man nicht nur Platz, sondern auch Ressourcen und Energie.
Rechtlich und versicherungstechnisch kommt es bei dem Mini-Zuhause darauf an, ob es fest an einem Platz verankert ist oder das Tiny House als mobile Unterkunft genutzt werden soll. Bei der stationären Variante ist wie bei jedem anderen Haus eine Baugenehmigung der jeweiligen Gemeinde erforderlich. Für noch nicht erschlossene Grundstücke fallen außerdem die üblichen Erschließungsgebühren für Wasser, Strom, Kanalisation und so weiter an.
Sinnvolle Versicherungen für Tiny Houses
Auch bei den wichtigsten Versicherungen können sich Eigentümer fest installierter Tiny Houses an „normalen“ Häusern orientieren. Empfehlenswert ist also auf jeden Fall eine Gebäude- und eine Hausratversicherung. Damit sind Schäden durch Feuer, Blitz, Überschwemmung, Sturm und Hagel oder Folgen eines Einbruchs abgedeckt. Aber Vorsicht: Damit der Schutz der Versicherung greift, muss das Tiny House ständig bewohnt sein und an die Ver– und Entsorgungssysteme der Gemeinde angebunden sein. Dient es nur als gelegentlich genutztes Garten- oder Gästehaus, muss das Tiny House in der Regel als Nebengebäude mitversichert werden.
In der Corona-Krise haben Camper Hochkonjunktur
Wie sind eigentlich Gartenmöbel versichert?
Darauf sollten Hausbesitzer achten
Anders sieht die Sache bei mobilen Tiny Houses aus. Rechtlich gelten sie als Wohnwagen. Eine Baugenehmigung ist also nicht notwendig. Stattdessen muss das Haus wie andere Fahrzeuge auch regelmäßig vom TÜV abgenommen werden und eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Außerdem darf das rollende Heim bestimmte Maße nicht überschreiten: Es darf maximal 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein. Bei der Länge gilt je nach Bauweise eine Begrenzung zwischen 7 und 9 Metern.
Mit dem Tiny House ins Ausland
Bei Auslandsfahrten sollten sich Eigentümer vorher erkundigen, ob in dem jeweiligen Land eine separate, nationale Zulassung für das Tiny House erforderlich ist. Unter Umständen reicht auch eine Genehmigung gemäß der europäischen Rahmenrichtlinie 70/156/EWG. Als Versicherungsschutz empfiehlt sich statt einer Gebäude- und Hausratversicherung eine Wohnwagen- oder Camping-Versicherung für das Tiny House. Diese Versicherung deckt Schäden am Haus ab und lässt sich sinnvollerweise durch eine Inhaltsversicherung für den Hausrat ergänzen. Eine Besonderheit: Viele Camping-Versicherungen greifen nur auf offiziellen Camping-Plätzen. Wer sein mobiles Tiny House auch auf privaten Grundstücken nutzen will, sollte die Versicherung mit entsprechenden Zusatzbausteinen ausstatten.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren