- Von Juliana Demski
- 15.02.2022 um 15:27
In den folgenden Bundesländern muss nicht jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für seinen Vierbeiner abschließen – vielmehr kommt es darauf an, ob dieser aufgrund seiner Rassezugehörigkeit als gefährlich gilt.
Vorab wichtig zu wissen: In den meisten dieser Bundesländer können neben den als gefährlich geltenden Rassen auch alle anderen Hunde als gefährlich eingestuft werden, wenn diese Wesensauffälligkeiten zeigen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie Menschen oder andere Tiere beißen.
Bremen
Versichert werden müssen:
- Pit Bull Terrier
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Alle Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Im Gesetzestext macht Bremen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Brandenburg
Versichert werden müssen:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Zudem gelten folgende Rassen sowie deren Kreuzungen in Brandenburg als gefährlich (Hundehalter können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass „der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere (…) vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist“):
- Alano
- Bullmastiff
- Cane Corso
- Dobermann
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Español
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario
- Perro de Presa Mallorquin
- Rottweiler
Im Gesetzestext macht Brandenburg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Sachsen
Versichert werden müssen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- deren Kreuzungen untereinander
Die Versicherungspflicht gilt ab einem Hundealter von sechs Monaten. Außerdem können Hundehalter ihren Hund als ungefährlich einstufen lassen und sich damit von der Pflicht befreien, wenn sie die Ungefährlichkeit ihres Vierbeiners mittels Gutachten nachweisen können. Im Gesetzestext macht Sachsen keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Nordrhein-Westfalen
Versichert werden müssen:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
- alle anderen großen Hunde (Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter und Gewicht von mindestens 20 Kilogramm)
Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Nordrhein-Westfalen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden
Hessen
Versichert werden müssen:
- Pitbull Terrier
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- American Bulldog
- Dogo Argentino
- Kangal (Karabash)
- Kaukasischer Owtscharka
- Rottweiler
- deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Als Mindestanforderung an die Policen gilt in Hessen eine Deckungssumme von 500.000 Euro.
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