- Von Juliana Demski
- 15.02.2022 um 15:27
Bayern
Versichert werden müssen:
- American Staffordshire Terrier
- Bandog
- Pit Bull
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa Inu
Gleiches gilt für folgende Rassen – hier haben Hundehalter aber die Möglichkeit, sich mithilfe eines Gutachtens von der Versicherungspflicht zu befreien:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Bullterrier
- Cane Corso
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux (Bordeauxdogge)
- Fila Brasileiro
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
- Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou)
- Rottweiler
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Bayern eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Baden-Württemberg
Versichert werden müssen:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Zudem gilt für folgende weitere Rassen eine Versicherungspflicht, wenn bei ihnen „gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren“ festgestellt wurde:
- Bullmastiff
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Bordeaux Dogge
- Fila Brasileiro
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Mastiff
- Tosa Inu
Im Gesetzestext macht Baden-Württemberg keine Angaben zu geltenden Mindestanforderungen für Hundehaftpflichtpolicen.
Rheinland-Pfalz
Versichert werden müssen:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Pit Bull Terrier
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt in Rheinland-Pfalz eine Versicherungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Saarland
Versichert werden müssen folgende Rassen (Halter können sich jedoch mittels Gutachten von der Pflicht befreien):
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Pit Bull Terrier
Als Mindestanforderungen an die Policen gilt im Saarland eine Deckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.
Ein Bundesland geht hingegen einen ganz anderen Weg:
In Mecklenburg Vorpommern ist der Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht freiwillig – egal, um welche Rasse es geht.
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