- Von Andreas Harms
- 05.03.2025 um 12:40
Für ebenso wichtig halten Makler die sogenannten Gefälligkeitsschäden. Diese Schäden treten auf, wenn jemand anderen einen Gefallen tut. Häufigstes Beispiel dafür ist, beim Umzug mit anzupacken. Denkbar ist aber auch, bei Heimwerkerprojekten zu helfen oder – ganz simpel – nach der Party mit aufzuräumen. Rutscht dabei was aus der Hand und geht zu Bruch, sollte die Versicherung den Schaden ersetzen.
Und drittens, die sogenannten Allmählichkeitsschäden. Diese Schäden sind heimtückisch, weil sie über Jahre hinweg entstehen und unentdeckt bleiben. Klassische Verursacher sind Feuchtigkeit (Schimmelschäden), Gase und Ruß. Allerdings ist die Grenze zum Verschleiß manchmal nur schwer zu ziehen, und es bleibt oft die Frage, wie der Versicherer entscheidet.
Beliebte Haftpflichtkasse
Es ist mittlerweile üblich, dass Haftpflichtversicherer mehrere Tarifvarianten anbieten, mitunter drei oder sogar noch mehr. Die können übrigens höchst unterschiedliche Ratings erreichen.
Der Versicherungsmakler Remie Gerstenberger, der in der Finanzstube in Weimar arbeitet, arbeitet gern mit der Haftpflichtkasse, der Alten Leipziger und der GEV zusammen. Die Haftpflichtkasse schneidet regelmäßig in Maklerumfragen erfolgreich ab und kommt mit den Tarifen „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“ daher. Alle drei schlagen die von Gerstenberger mindestens verlangte Versicherungssumme von 10 Millionen Euro locker. Die Stufen betragen 25 („Gut“), 50 („Besser“) und 70 Millionen Euro („Komplett“).
Allein das sind schon enorme Unterschiede. Doch es geht in den Details weiter. So greift nur „Komplett“ weltweit zeitlich unbeschränkt. Die anderen sind auf fünf Jahre gedeckelt. Schäden durch deliktunfähige Kinder sind bei „Einfach Gut“ auf wirklich nicht gute 10.000 Euro gedeckelt und bei „Einfach Besser“ auf immerhin eine halbe Million. Bis zur Versicherungssumme zahlt nur der „Komplett“-Tarif. Tolle Idee: Er zahlt sogar bis zu 1.000 Euro für Schäden, die das eigene deliktunfähige Enkelkind anrichtet.
Immer Premium wählen!
Solche unterschiedlichen Sublimits finden sich immer wieder: bei Schlüsseln, gemieteten Immobilien und den erwähnten gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen (Bohrmaschine!). Wobei bei Letzteren der „Einfach Gut“-Tarif die Schäden gar nicht übernimmt.
Allein an diesen Beispielen wird klar, dass alle, die es sich leisten können, immer zum Premium-Tarif greifen sollten. Der Makler Michael Stich aus dem pfälzischen Vohenstrauß kann in dieser Hinsicht nur warnen: „Manche Kunden schließen Basis-Tarife ab, die nur Grundlagen leisten. Und Jahre später können sie sich im Schadenfall nicht mehr daran erinnern, dass sie zu geizig für einen Top-Tarif waren.“
Auf der nächsten Seite: Was die Innovationsgarantie besagt.

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