Ein Richtkranz weht im Februar 2020 im Wind auf einer Baustelle eines Einfamilienhauses im Landkreis Leipzig. Um sich vor Gefahren zu schützen, die im Zuge der Bautätigkeit auftreten können, benötigen Bauherren ganz bestimmte Versicherungen. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Volkmar Heinz
  • Von Lorenz Klein
  • 11.06.2020 um 13:17
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:40 Min

Auf einer Baustelle lauern viele Gefahren – kommt es zu schweren Unfällen, können auf private Bauherren hohe Kosten zukommen. Daher sollte auch der Versicherungsschutz richtig bemessen sein.

Doch wie beim Auto gibt es natürlich auch beim Haus nicht nur einen Haftpflichtschutz, sondern auch eine „Kasko“­ Variante, die dafür sorgt, dass der Bauherr nicht auf Schäden sitzen bleibt, wenn etwas auf der Baustelle kaputtgeht. Hier kommt die Bauleistungsversicherung ins Spiel – sie ersetzt „unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter und Vandalismus entstehen“, sagt Experte Saar. „Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh­, Aus­ und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von fest eingebautem Material können mit abgedeckt werden.“

Besteht hier keine entsprechende Absicherung über eine Bauleistungsversicherung, besteht laut Grundvers­Manager Dettki die Gefahr, dass der Traum vom Eigenheim bereits in der Bauphase endet.

„Müssen zum Beispiel aufgrund eines Sturmschadens, eines Elementarereignisses oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse bereits erstellte Gewerke wiederhergestellt werden, so trägt der Bauherr die hierfür entstehenden zusätzlichen Kosten.“ Viele Kunden seien sich dieser Regelung nicht bewusst. „Daher ist die kompetente Beratung durch einen Makler besonders wichtig“, betont Dettki – und fügt hinzu: „Bei Neubauten erfolgt nach unserem Eindruck in der Regel eine gute Beratung. Bei größeren An­ und Umbauten fehlt es hingegen bisweilen an der erforderlichen Absicherung.“

Ab wann greift die Wohngebäudeversicherung?

Oft steckt der Teufel im Detail: Die Bauleistungsversicherung zahlt zum Beispiel in der Regel nicht für Schäden durch Brände, Blitzschlag oder Explosionen. Um dieses Risiko auszuschalten, sollten Bauherren bereits ab dem ersten Spatenstich eine Wohngebäudeversicherung abschließen, in der eine Feuerrohbauversicherung während der Bauphase enthalten ist. „Viele Banken bestehen auf den Abschluss einer solchen Versicherung und vergeben andernfalls keinen Kredit“, sagt Saar. Bei Einzug in die Immobilie schütze dann die Wohngebäudeversicherung zusätzlich zur bisherigen Feuerrohbauversicherung vor Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel – idealerweise auch durch Elementarschäden, wie etwa Überschwemmungen – sowie gegebenenfalls Schäden an der Gebäudeverglasung. „Diese Versicherung wird auch von den Bauherren am meisten nachgefragt“, weiß Saar.

Ebenfalls wichtig sei die Bauherrenrechtsschutzversicherung. Sie werde kaum nachgefragt, weil viele Bauherren fälschlicherweise davon ausgingen, dass die normale Privatrechtsschutzpolice ausreiche. Eine Bauherrenrechtsschutz deckt Kosten ab, die durch juristische Streitigkeiten, etwa mit den Vertragspartnern wie Architekten oder Bauunternehmen, entstehen. Häufige Anlässe seien auch Baumängel, berichtet Saar, die oft erst im Nachhinein festgestellt werden.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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