Ein so genannter FPV-Race-Quadcopter fliegt im Vorfeld der Messe "modell-hobby-spiel" auf dem Messegelände in Leipzig. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 22.05.2017 um 10:48
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 03:30 Min

Man sieht sie immer häufiger durch die Luft surren: Drohnen. Für manche sind sie reines Privatvergnügen, andere haben sie längst in ihren Berufsalltag integriert – dabei sollten beide Pilotengruppen an den richtigen Versicherungsschutz denken.

Branchenkollege Stefan Peters, Underwriter Haftpflicht Firmenkunden bei der R+V, rät jedem Drohnenpiloten, „sein Fluggerät und seine Flugpraxis mit den neuen gesetzlichen Anforderungen  abzugleichen, um zu prüfen, ob er aktiv werden muss“. Er setze sich sonst nicht nur der Gefahr aus, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, sondern könne auch seinen Versicherungsschutz gefährden. „Verstöße können aber unter Umständen auch zivilrechtliche Inanspruchnahmen nach sich ziehen und im Extremfall sogar strafrechtliche Relevanz haben“, warnt Peters.

Für Drohnen-Freunde folgt aus alledem, dass sich die Frage eines adäquaten Versicherungsschutzes noch drängender als ohnehin schon stellt. Doch wie kann eine sinnvolle Absicherung aussehen? „Ist die Drohne reines Spielzeug, ist sie in der Privathaftpflichtversicherung regelmäßig mit abgedeckt und kostet keinen Extrabeitrag“, sagt Tobias Haff, Betriebsgeschäftsführer des Insurtechs Mass-Up. Eigenständige Policen, die vor allem bei einer gewerblichen Verwendung notwendig seien, so Haff, könnten hingegen schnell mehrere Hundert Euro kosten. „Abhängig ist das von der gewünschten Versicherungssumme, den Regionen, in denen Versicherungsschutz bestehen soll, und der Zahl der Drohnen, die der Versicherungsnehmer damit absichern will.“  

Unter 100 Euro gibt es nur selten guter Versicherungsschutz

Unter 100 Euro im Jahr sei selten „ein guter Versicherungsschutz“ erhältlich, meint der Mass-Up-Manager, zumal dabei oft nur die gesetzliche Mindestdeckung von einer Million Euro enthalten sei. Fakt ist: Mit dem „Spielzeug-Status“ können Drohnen-Piloten bei vielen Anbietern nicht mehr landen. „Bei den meisten Versicherern ist das Luftfahrtrisiko generell in der Haftpflichtversicherung  ausgeschlossen“, sagt Sebastian Schneider, Underwriter Luftfahrtversicherung der Zurich Gruppe Deutschland. „Das bedeutet, dass Sie ohne Halterhaftpflichtversicherung gegen das Luftverkehrsgesetz verstoßen und im Schadenfall mit Ihrem Privatvermögen haften.“

autorAutor
Lorenz

Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content