Ein so genannter FPV-Race-Quadcopter fliegt im Vorfeld der Messe "modell-hobby-spiel" auf dem Messegelände in Leipzig. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 22.05.2017 um 10:48
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:30 Min

Man sieht sie immer häufiger durch die Luft surren: Drohnen. Für manche sind sie reines Privatvergnügen, andere haben sie längst in ihren Berufsalltag integriert – dabei sollten beide Pilotengruppen an den richtigen Versicherungsschutz denken.

Verlässt die Drohne den Hobbybereich kommen Halter um eine obligatorische Drohnenhaftpflichtversicherung ohnehin nicht herum. Es sei „zwingend notwendig“, dass beim gewerblichen Drohnen-Einsatz eine Aufstiegsgenehmigung bei der zuständigen Landes-Luftfahrbehörde eingeholt werde, sagt Versicherungsmakler Andreas Kaerger. Liegt diese vor, „muss eine  Haftpflichtversicherung für die Drohne nachgewiesen werden“ – eine Betriebshaftpflichtversicherung greift im Schadenfall also keinesfalls. Beim Abschluss sollte eine Halterhaftpflichtversicherung gewählt werden, empfiehlt der Makler. Diese bezieht sich explizit auf die Drohne und nicht den Steuerer der Drohne. Dabei sollte der Steuerer „immer eine Einweisung erhalten haben und entsprechende Kenntnisse über den Flugbetrieb einer Drohne dem Eigentümer nachweisen können“.

Kosten für Drohnenhaftpflicht gemessen am Schadenrisiko „eher gering“

Die Kosten für eine Drohnenhaftpflicht halten Kaerger und sein Team vom Maklerhaus Ancora gemessen am Schadenrisiko für „eher gering“. Im privaten Bereich sichere das Unternehmen  die doppelte gesetzliche Mindestanforderung in Deutschland in Höhe von einer Million Euro für unter 80  Euro im Jahr ab. Bei den gewerblichen Nutzern beginnen die Prämien für eine Deckung mit europaweitem Versicherungsschutz bei 142,80 Euro. Dabei gilt: Alle Haftpflichtdeckungen haben keinen Selbstbehalt – denn der Makler sieht entsprechende Policen der Versicherer kritisch. „Eine Zuordnung der Deckung erfolgt oft über den Luftfahrthaftungsbereich, und diese Abteilungen möchten sich in der Regel nicht mit Kleinstschäden befassen, sodass hier Deckungen mit einem Selbstbehalt zu hohen Prämien angeboten werden.“

An welchen Stellschrauben haben die  Versicherer noch gedreht? „Unterschiede gibt es in den wählbaren Haftpflichtsummen, der Zahl der versicherbaren Fluggeräte und ob und wie diese benannt sein  müssen oder welche und wie viele Piloten  versicherte Personen sind“, sagt Tobias Haff. Auch bei den Selbstbehalten gebe es Abweichungen. „Die Bedingungen ähneln sich insgesamt aber sehr stark“, so Haff. Das Internet sorge dafür, dass keine allzu großen Diskrepanzen entstünden, „da sich  jeder schnell einen Überblick verschaffen kann“.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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