Ein Sparkassenmitarbeiter legt in einer Filiale der Hamburger Sparkasse einige Papiere in ein Schließfach. Drei Stockwerke unter der Erde können Kunden in rund 3.500 Schließfächern Wertgegenstände einlagern. © dpa/picture alliance
  • Von Hubert Gierhartz
  • 22.08.2017 um 09:26
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

In einer Sparkasse kommt es zu einer Überflutung von Schließfächern. Da das Kreditinstitut nicht versichert war, gibt es für die Bankkunden eine Entschädigung von 50 Euro pro Kopf. Wie ist das aber, wenn man in seiner Hausratversicherung einen Elementarschutz eingebaut hat? Leistet dieser dann auch für solche Fälle? Diese Frage beantwortet Versicherungsmakler Hubert Gierhartz.

Vor kurzem berichtete der Versicherungsbote über eine Überflutung In der Sparkasse Hildesheim – Keller und Schließfächer liefen voll. Die Sparkasse hatte das Risiko nicht gegen Elementarschäden versichert, und speist die 280 betroffenen Kunden jeweils mit läppischen 50 Euro ab. Jetzt soll der Steuerzahler es richten. Die Betroffenen hoffen auf eine Entschädigung durch das Land Niedersachsen.

Hätten die Geschädigten selbst Vorsorge treffen können? 

Es gibt Versicherungsverträge, die speziell nur Bankschließfächer abdecken. In der Regel kann man diese über die Bank abschließen. In erster Linie ist hier der Einbruch versichert. Und der Aufbruch von Bankschließfächern ist gar nicht so selten. Den höchsten Schaden, den ein Versicherer für einen meiner Kunden ersetzen musste, waren 16.700 Euro Bargeld. Ob diese Spezialverträge, die die Bank anbietet, auch Elementarschäden mit absichern, bezweifele ich.

Mein Kunde war im Rahmen der Hausratversicherung versichert. Gute Versicherungsverträge decken Bankschließfächer nämlich mit ab, zum Beispiel mit 40 Prozent der Versicherungssumme. Das sind bei einer Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro immerhin 40.000 Euro.

Stellt sich die Frage, ob Versicherer bei Einschluss von Elementarschäden auch hier bei Überflutung leisten?

Die Antwort lautet: Ja.

Es muss immer wieder darauf hingewiesen werden, wie wichtig die Absicherung von Elementarschäden im Rahmen der Hausratversicherung ist. Überflutung durch Regenwasser ist heute an der Tagesordnung.

Aber wenn man jemandem in Brandenburg erzählt, er soll sich gegen Erdbeben und Lawinen absichern, hat dieser nur ein müdes Lächeln dafür übrig. Fährt er aber in den Wintersport-Urlaub, ist es doch nicht auszuschließen, dass er sich in einem Lawinen gefährdetem Gebiet aufhält. Oder aber er befindet sich im Urlaub in einem Erdbeben gefährdetem Gebiet (Italien, Türkei, Griechenland und so weiter).

Auch hier greift in der Außenversicherung die Hausratversicherung, wenn die Elementarschäden nicht explizit auf den Versicherungsort, das ist die Anschrift des Versicherungsnehmers, beschränkt sind.

autorAutor
Hubert

Hubert Gierhartz

Hubert Gierhartz begann seine Laufbahn als Versicherungsmakler im Jahr 1985. Er hatte sich vor allem auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert. Heute übt er seinen Beruf nicht mehr aus, bleibt aber ein kritischer Begleiter der Branche.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Zuletzt hinzugefügt
„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Ich stelle eine echte Verbindung zu meinen Kunden her“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“
Interview-Reihe „Auf dem Weg zum Unternehmer“

„Mein Schweinehund ist einfach ein bisschen kleiner“

Skip to content