Pfefferminzia-Redakteur Andreas Harms: Haftpflichtversicherung kann gut sein fürs Nachbarschaftsgefüge © Pfefferminzia
  • Von Andreas Harms
  • 18.11.2024 um 11:38
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Es gibt immer wieder Ereignisse, die zeigen, wie wichtig Details in Versicherungsverträgen sind. So belegte jetzt ein Gerichtsurteil, worauf Eltern in ihrer Haftpflichtversicherung unbedingt achten sollten. Redakteur Andreas Harms schildert in seinem Kommentar, was es ist.

Das Urteil, über das wir vergangene Woche berichteten, betrifft auch mich selbst. Mein Kind ist sechs Jahre alt und fährt hin und wieder mit dem Fahrrad selbstständig zur Schule. Er ist sehr sicher und vorsichtig unterwegs. Doch was ist, wenn doch mal was passiert?

So wie bei dem siebenjährigen Mädchen in dem besagten Urteil. Es fuhr in ein Auto und beschädigte es. Die Beifahrerin klagte, verlor aber vor Gericht. Und die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlte nicht, denn diese hatten (gerichtlich festgestellt) ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt.

Und nun? Ich bin kein Jurist und kann es deshalb nicht abschließend beurteilen, aber es sieht ganz danach aus: Die Eheleute im Auto bleiben auf ihrem Schaden sitzen. Es sind mehr als 5.000 Euro. Denn das Kind ist noch keine zehn Jahre alt und deshalb deliktunfähig. Es haftet also nicht für Schäden, und die Eltern damit auch nicht. Die Marke von zehn Jahren gilt im fließenden Straßenverkehr. Im übrigen Leben und im ruhenden Straßenverkehr (also bei geparkten Autos) sind es sieben Jahre.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich als Vater würde mich dabei nicht sonderlich gut fühlen.

Dabei ist so etwas sehr einfach zu vermeiden. Es gibt inzwischen ausreichend viele Haftpflichtversicherungen für Familien, die deliktunfähige Kinder mit abdecken. Sie bestehen eben nicht darauf, dass das Kind gar keine Schuld hat. Sie zahlen trotzdem. Und das finde ich sehr anständig.

Bei der Rating-Agentur Morgen & Morgen kann eine Haftpflichtversicherung nur dann vier oder fünf Sterne erreichen, wenn sie auch deliktunfähige Personen abdeckt. Also nicht nur Kinder, sondern auch beispielsweise demente Menschen. 235 Tarife schaffen das. Das sollte als Auswahl reichen.

Jetzt denken wir mal weiter: Selbst, wenn ich es als Vater bei wildfremden Geschädigten noch irgendwie verarbeiten kann – was ist, wenn das Kind den Ball volley ins Fenster der Nachbarn zimmert? Auch Sechsjährige können schon einen verdammt harten Schuss haben. Stelle ich mich dann hin und sage: „Seht zu, wie ihr das bezahlt. Mein Kind ist deliktunfähig.“?

Ich brauche nicht allzu viel Fantasie, um mir auszumalen, was das mit dem Nachbarschaftsgefüge macht.

Also lieber gleich nachsehen, ob die Kinder in der Haftpflicht mit abgedeckt sind. Und ob der Versicherer auch bei Deliktunfähigkeit freiwillig zahlt.

Fürs gute Gefühl und um des lieben Friedens willen.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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