- Von Redaktion
- 12.09.2014 um 11:24
Die Wohngebäudeversicherung bemisst ihre Prämien unter anderem anhand der Einteilung nach Wohngebieten. Diese Klassifizierung erfolgt in Risikoklassen, die Zürs 1 bis 4 genannt werden. Die neue Flutversicherung richtet sich an Bewohner in Häusern von Zürs 4, die in der Regel als nicht versicherbar gelten.
Wer sich für einen solchen Vertrag entscheidet, versichert alle Schäden, die den Mindestselbstbehalt in Höhe von 10.000 Euro übersteigen. Die einzige an die Erteilung von Versicherungsschutz geknüpfte Bedingung ist die Bewohnbarkeit des versicherten Gebäudes.
Die Prämien für den Einschluss von Naturgefahren liegen für eine Versicherungssumme von 300.000 Euro bei 1.000 Euro pro Jahr. Wer einen höheren Selbstbehalt vereinbart, kann mit günstigeren Prämien rechnen. Die Kosten für die klassische Wohngebäudeversicherung kommen zu den genannten Prämien hinzu.
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