Überschwemmte Häuser. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 14.04.2016 um 17:55
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Was passiert, wenn eine normale Wohngegend plötzlich zum gefährdeten Gebiet erklärt wird? Die Prämien der Gebäudeversicherung steigen immens. Ist das gerechtfertigt, wenn der Ort vom letzten Hochwasser gar nicht betroffen war?

Ein Leser der Lokalzeitung svz.de: „Lokales aus der Prignitz“ ist sauer auf seine Versicherung. Der 69-Jährige traute seinen Augen nicht als er Post bekam. Seine Gebäudeversicherung, die Huk Coburg, hatte den Jahresbeitrag fast verdoppelt, weil sein Haus angeblich vom Hochwasser bedroht sei. Der Mann wohnt in Bad Wilsnack, nahe der Elbestadt Wittenberge. „Bisher haben wir um die 400 Euro im Jahr bezahlt. Jetzt sollen es 714 sein“, erzählt der Rentner. „Die Versicherung sagt, wir liegen in einem von Überschwemmungen gefährdeten Gebiet. Dabei waren wir bisher nicht betroffen“, so der Hausbesitzer.

Das letzte große Hochwasser fand Ende Mai 2013 statt. Schwere Regenfälle führten vor allem im Süden Deutschlands zu heftigen Überschwemmungen. In Brandenburg war die Elbe betroffen, jedoch nicht das Flüsschen Karthane nahe des Rentners Heim. Die Versicherung hatte als Berechnungsgrundlage für die Gebäudeversicherung das sogenannte „Zürs“ herangezogen. Das Zonierungssystem für Überschwemmungsrisiko und Einschätzung von Umweltrisiken stammt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Darin werden Wohnregionen nach ihrer Gefährdungslage eingeteilt. So sehen Versicherer, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist.

Das Haus des Bad Wilsnackers rutschte von der Stufe eins in Stufe drei. Solche „Umzonierungen“ sind laut Thomas von Mallinckrodt, Sprecher der Huk-Coburg, nicht ungewöhnlich. „Dabei kann es auch zu Beitragserhöhungen von mehreren hundert Euro kommen.“ Der Betroffene komme nicht um eine Beitragserhöhung drumherum.

Doch wie gefährdet ist das mehrere hundert Meter von der Karthane entfernt liegende Haus tatsächlich? „Bei einem Versagen oder Überströmen der Hochwasserschutzanlagen kann das Wohngebiet betroffen sein. Die Wahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses ist sehr gering“, erklärt Diplom-Ingenieur Falko Dietsch von der Unteren Wasserbehörde des Landkreises. Gefahren durch ein Eigenhochwasser der Karthane seien fast auszuschließen. „Seit dem Bau des Schöpfwerkes Karthane Ende der 70er Jahre sind mir keine nennenswerten Ereignisse bekannt.“

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