Grundwasser wird aus einem Keller in Babenhausen (Hessen) gepumpt: Hochdrückendes Grundwasser sollen Wohngebäudeversicherungen künftig abdecken müssen © picture alliance / nordphoto GmbH / Hafner
  • Von Andreas Harms
  • 24.06.2024 um 14:53
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Regierung und Länder konnten sich nicht auf ein Konzept zur Elementarschadenversicherung von Hauseigentümern einigen. Da biegen nun die Verbraucherschützer mit einem eigenen Vorschlag um die Häuserecke. Der wirkt wie ein Zwischending aus Pflicht und Wahlrecht und legt auch die Rolle des Staates fest.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat veröffentlicht, wie es mit dem Versicherungsschutz vor Elementarschäden seiner Meinung nach weitergehen sollte. Demnach sollten Wohngebäudeversicherungen künftig automatisch alle derzeit bedeutenden Klimarisiken mit abdecken. Diese Regel soll die von den Bundesländern zuletzt geforderte Versicherungspflicht überflüssig machen.

Es wäre eine Art Zwischenlösung: Kunden sind nach wie vor nicht verpflichtet, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Aber wer eine abschließt, bekommt den Elementarschutz in vorgegebenem Umfang automatisch mitgeliefert.

Verbandsvorständin Ramona Pop erklärt dazu: „Um eine hohe Abdeckung zu gewährleisten, sollte eine entsprechende Regelung auch für alte Verträge gelten. Derzeit haben 95 Prozent der Eigentümerinnen und Eigentümer eine Wohngebäudeversicherung. Mit der Erweiterung des Versicherungsschutzes ließe sich die gewünschte Verbreitung der Elementarschadenversicherung auch ohne eine ausdrückliche Versicherungspflicht erzielen.“

Konkret fordert der Verband:

  • Alle Neu-Verträge von Gebäudeversicherungen sollen automatisch heute bereits versicherbare Naturgefahren mit abdecken. Darunter versteht der Verband Überschwemmung wegen Hochwasser und Starkregen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
  • Zusätzlich sollen Sturmflut, Trockenheit und Austrocknung, steigendes Grundwasser und Durchfeuchtung mit hineinkommen
  • Altverträge sollen zu einem Stichtag auf den neuen Versicherungsschutz umgestellt werden

Dazu gibt es ein Positionspapier (abrufbar hier), das den Standpunkt der Verbraucherschützer umfassend darlegt. Darin wird auch ein gewisser Realismus deutlich. Denn dem Verband ist bewusst, dass die Prämien in Risikogebieten „teilweise erheblich höher“ liegen können als anderswo. Das sollte man nicht ändern, heißt es. Stattdessen sollten Kunden über hohe Selbstbehalte und Vorbeugemaßnahmen die Prämien senken können. So hat der Verband ausgerechnet, dass ein von 3.500 auf 25.000 Euro erhöhter Selbstbehalt die Prämie in der zweithöchsten Zürs-Zone 3 um 40 Prozent senken könne.

Wenn weitere Risiken hinzukommen, steigen aber auch die Gefahren für Versicherer, bei Großschäden überfordert zu werden. Deshalb soll laut VZBV über die privatrechtliche Erstversicherung hinaus der Staat einspringen. Die Versicherungswirtschaft stemmt dann alles bis zu einer bestimmten Schadenhöhe selbst. Erst darüber sichert der Staat zusätzliche Kapazitäten als Ausfalldeckung zu, die nachrangig die Schäden ausgleicht.

Auch den von der Versicherungsbranche stets eingeforderten Hochwasserschutz und andere Vorbeugemaßnahmen berücksichtigen die Verbraucherschützer in ihrem Papier. Hier die Aufgaben des Staates in dieser Hinsicht:

  • breitangelegte Informationskampagne zur Einführung des neuen Versicherungsschutzes
  • Zuschüsse zur Versicherungsprämie für wirtschaftlich schwache, private Haushalte insbesondere in Hochrisikogebieten
  • steuerliche Förderung von Hochwasserschutzmaßnahmen analog zur energetischen Gebäudesanierung
  • insbesondere Präventionsmaßnahmen der öffentlichen Hand (etwa gegen Hochwasser, Sturmflut und Erdrutsch) sowie begleitende Maßnahmen im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
  • gesetzliche Regelung, dass Vermieter die Absicherung des Elementarschadensrisikos nicht auf die Betriebskosten umlegen können

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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