- Von Juliana Demski
- 17.08.2017 um 10:45
Egal ob für private Fotos oder gewerbliche Zwecke – es besteht in Deutschland laut Luftverkehrsgesetz Versicherungspflicht für Drohnen. Nur wenn die Drohne ausschließlich in den geschlossenen Räumen der privaten Wohnung genutzt werde, könne diese vernachlässigt werden, erklärt Luftfahrtversicherungs-Experte Sebastian Schneider von der Zurich.
„Zukunft der Drohnenversicherung liegt im Massengeschäft“
Wie Hobby- und Berufspiloten gut abgesichert aufsteigen
„Auch für den privaten Gebrauch reicht die Privat-Haftpflichtversicherung des Drohnenpiloten meist nicht aus“, so Schneider. Eine Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter müsse also her.
„Eine eigenständige Multicopter Kaskoversicherung deckt gewerbliche Nutzung ab. Der Versicherungsschutz gilt dann je nach Vertrag in Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten oder weltweit ohne USA und Kanada“, sagt Schneider.
So lassen sich also auch im Auslandsurlaub besondere Bilder von oben schießen.
Wie teuer ist der Spaß?
„Der Versicherungsbeitrag orientiert sich an der Verwendung, der gewünschten Versicherungssumme und nicht zuletzt dem Bereich, in dem geflogen werden möchte“, erklärt der Experte. Mittlerweile bieten diverse Anbieter spezielle Drohnenpolicen an.
Mit passendem Schutz darf die Drohne eine Flughöhe von bis zu 100 Metern erreichen.
Gut zu wissen für Hobbypiloten:
Verboten ist das Fliegen allerdings über Industrie- und Bahnanlagen, Menschenansammlungen und in Kontrollzonen von Flughäfen.
Wenn die Drohne schwerer als 5 Kilogramm ist, wird neben der Versicherung auch eine Aufstiegsgenehmigung des Luftfahrtbundesamtes im jeweiligen Bundesamt fällig.
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