- Von Karl Dieterich
- 04.04.2017 um 11:22
Ob Urlaubsfotos aus der Vogelperspektive, Filmproduktionen, Inspektionsflüge oder Baustellendokumentationen – die Einsatzgebiete von Drohnen erweitern sich aktuell stark. Mittlerweile sind in Deutschland nach Angaben der Deutschen Flugsicherung rund eine halbe Million davon am Himmel unterwegs.
Zu jeder Drohne gehört die passende Privathaftpflicht
Worauf es bei der Wahl der richtigen Reiserücktrittsversicherung ankommt
Check-up-Pflicht für den Haftpflichtschutz
Immer häufiger gibt es jedoch auch Schlagzeilen von spektakulären Unfällen mit Drohnen. So kam es Anfang des Jahres auf einer Autobahn in Oberbayern zu einem aufsehenerregenden Zwischenfall, als eine Autofahrerin auf der Autobahn mit einer Drohne kollidierte. Glücklicherweise blieben die Autofahrerin und ihre Beifahrerin dabei unverletzt.
Man kann sich dennoch leicht vorstellen, wie hoch der mögliche Schaden bei diesem Szenario hätte sein können. Da in diesem Fall der Besitzer der Drohne verschuldensunabhängig haftet, ist eine Haftpflichtversicherung in Deutschland mittlerweile für alle Drohnenbesitzer gesetzlich vorgeschrieben.
Normale Haftpflicht reicht nicht
Die normale Haftpflichtversicherung reicht für den Versicherungsschutz jedoch in der Regel nicht aus, da diese längst nicht für alle Schäden aufkommt, die durch eine Drohne entstehen können. Denn besonders von Hobby-Piloten werden Entfernungen und Witterungsverhältnisse häufig nicht richtig eingeschätzt, was in vielen Fällen zu Unfällen führt.
Mit Blick auf das oben genannte Beispiel können sich damit einhergehende Sach- oder Personenschäden schnell auf einen fünf- oder gar sechsstelligen Betrag summieren. Aus diesem Grund entwickeln immer mehr Versicherer eine Drohnen-Haftpflichtversicherung wie zum Beispiel die Zurich Insurance oder die Degenia mit einem Haustarif.
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