Eine Drohne Typ Quadrocopter schwebt in Hamburg in der Nähe der Elbphilharmonie am Himmel. © dpa/picture alliance
  • Von Karl Dieterich
  • 04.04.2017 um 11:22
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:45 Min

Das Geschäft mit Drohnen hebt ab: Sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Einsatz werden die Flugobjekte immer beliebter. Weltweit werden Firmen und Verbraucher dieses Jahr rund 6 Milliarden Dollar für die Fluggeräte ausgeben. Doch oft ist den Piloten nicht klar, was erlaubt ist und wie man sich im Fall der Fälle richtig absichern kann. Karl Dieterich, Gründer und Geschäftsführer von Covomo, klärt in seinem Gastbeitrag auf.

Damit Makler für ihre Kunden im immer größer werdenden Angebot den richtigen Tarif finden, sollten sie die folgenden drei Punkte bei der Auswahl der passenden Zusatzversicherung kennen und beachten:

Kein Selbstbehalt: Es ist davon abzuraten, eine Versicherung mit Selbstbeteiligung zu wählen, da der Verursacher des Schadens so einen Teil der anfallenden Kosten – teilweise bis zu 250 Euro – selbst tragen muss. Die minimale Ersparnis, die dann beim Vertragsabschluss einer solchen Versicherung entsteht, ist das Risiko allerdings nicht Wert.

Die Degenia Versicherung bietet beispielsweise einen günstigen Tarif ab 119 Euro jährlich. Dieser greift bei privater Nutzung und einer Drohne mit einem maximalen Startgewicht bis zu 25 Kilo. Hier beträgt die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen Euro und für Vermögensschäden bis zu einer Millionen Euro. Bei dieser Versicherung ist kein Selbstbehalt fällig.

Hohe Deckungssumme: Die Preiszusammensetzung der Drohnenversicherung hängt immer mit der Laufzeit der Versicherung, dem Geltungsbereich und der maximalen Deckungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden zusammen. Beim Abschluss einer Zusatzversicherung sollten Drohnenbesitzer unbedingt auf eine hohe Deckungssumme von mindestens einer Million Euro achten, um im Fall der Fälle adäquat abgesichert zu sein.

Offene Pilotenklausel: Makler sollten ihre Kunden außerdem darauf hinweisen, dass auch Dritte, die zur Steuerung der Drohne berechtigt sind, nicht zwangsläufig mitversichert sind. Wird die Drohne regelmäßig von mehr als einer Person bedient, sollte darauf beim Abschluss einer Versicherung also unbedingt geachtet werden.

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