Bunte Wohnungen in Berlin Mitte: Der Bundesgerichtshof fällte kürzlich ein Urteil zur Selbstbeteiligung in Gebäudeversicherungsverträgen. © picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg
  • Von Redaktion
  • 16.09.2022 um 15:15
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:10 Min

Die Selbstbeteiligung in der Gebäudeversicherung führt in Eigentümergemeinschaften nicht selten zu Streit. Der Bundesgerichtshof stellte nun klar: Auch wenn Schäden nur einzelne Wohnungen betreffen, müssen sich alle Eigentümer beteiligen. Hier kommen die Infos.

Hier geht es zum Artikel auf Wirtschaftswoche.de.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Gesundheit und Erfolg neu denken
Pfefferminzia Power-Tage

Gesundheit und Erfolg neu denken

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre
Zu wenige Informationen und Angebote

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen
Zähne, Hörgerät und Schutzimpfungen

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen

Zuletzt hinzugefügt
Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025
Über Umsatzziele, besseren Kundenservice und goldene Ameisen

Blau Direkt: So war es auf der Network Convention 2025