- Von Manila Klafack
- 05.02.2021 um 14:44
Der stärkste Schneefall seit über 40 Jahren könnte uns am Wochenende bevorstehen. Dieses Wetterereignis nimmt der Bund der Versicherten (BdV) zum Anlass, um auf den richtigen Versicherungsschutz beim Thema Schnee und Eis hinzuweisen. Denn sowohl für Hauseigentümer als auch Mieter gibt es da einiges zu beachten.
2020 bisher unterdurchschnittliches Schadenjahr
Hochwasser-Versicherung wird häufig nicht aktiv angeboten
Diese Räumpflichten haben Mieter und Hausbesitzer
Wichtig in dem Zusammenhang sei die Räum- und Streupflicht. Sie gelte auch für die Zeit, in der Mieter oder Hauseigentümer bei der Arbeit sind und ihrer Verpflichtung schlecht nachkommen können. Hauseigentümer und Mieter sind hier in der Pflicht – und damit in der Haftung, falls ein Schaden entsteht, wenn sie dem nicht nachkommen. Vor allem Mietern sei oft nicht bewusst, dass sie für den Räumdienst zuständig sind.
Wichtige Versicherungen im Falle eines Schadens durch Schnee und Eis
Die private Haftpflichtversicherung schütze in diesen und allen anderen Fällen, bei Schäden, die der Versicherte Dritten zufügt. Weitere wichtige Versicherungen seien für Hauseigentümer, die ihr Haus vermieten und nicht selbst dort wohnen, zusätzlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Da dieses Risiko nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sei.
Die dritte Versicherung, die Verbraucherschützer aktuell angesichts einer extremen Wetterlage empfehlen, ist die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um die sogenannten Elementarschäden. Damit seien auch Schadenfälle durch Schneedruck versichert, wenn beispielsweise im Norden tatsächlich so viel Schnee fällt, wie angekündigt.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Häuser mit einem Flachdach statistisch gesehen stärker gefährdet sind – und zwar aus einem einfachen Grund: Bei Steildächern kann der Schnee eher abrutschen und damit die Last für das Dach verringern. Allerdings: „Hausbesitzer mit steilerem Dach müssen trotzdem Schnee räumen, bevor es zu spät ist. Das gilt besonders, wenn sich Schnee- und Tauwetter über Wochen ablösen und sich auf dem Dach Eisplatten bilden“, so der Hinweis des GDV.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren