- Von Anette Bierbaum
- 29.07.2020 um 08:40
Schlagen, schauen, gehen – Golf gilt als vielseitiger und zugleich entspannter Sport für „Junggebliebene“. Harmlos ist er indes nicht. Laut dem „British Journal of Sports Medicine“ verletzen sich pro Jahr zwischen 15,8 und 40,9 Prozent der Amateure beim Golf. Unter Profis liegt das Verletzungsrisiko sogar zwischen 31 und 88,5 Prozent.
Dazu zählen insbesondere Verletzungen durch die schwungvolle Körperbewegung an sich, etwa am unteren Rücken (34 Prozent), am Ellbogen (27 Prozent), an der Schulter (19 Prozent) und am Handgelenk (10 Prozent). Hinzu kommen etwa 15.000 Verletzungen durch Stürze, Zusammenstöße und eingequetschte Gliedmaßen, die unter anderem durch Golfcarts verursacht werden.
Kollisionen mit gefährlichem Ausgang
Für sehr viel gefährlichere Verletzungen sorgen Schläger und Bälle. Kein Wunder: Beim Abschlag verwandeln sich Golfbälle zu regelrechten Geschossen mit enormen Geschwindigkeiten. Laut „Golf Digest“ kann ein Golfball beim Aufprall zehn Prozent der Kraft eines frontalen Autounfalls entfalten.
Folgen einer solchen Kollision zwischen Ball und Kopf sind unter anderem Schädelfrakturen, Gehirnerschütterungen und Hirnblutungen – je nachdem, wo der Ball den Schädel trifft, im Extremfall mit tödlichem Ausgang.
Wer zahlt für den Lochschaden: Die Schuldfrage ist nicht immer eindeutig
Auch deshalb unterliegen Golfspieler besonderen Sorgfaltspflichten. Laut einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 20 S 132/14) darf ein Golfspieler einen Ball „nur dann spielen, wenn er im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Kontrolle von Richtung und Entfernung sicher sein kann, andere nicht zu gefährden“.
Die Gefahr soll demnach vorhersehbar sein, um darauf reagieren zu können. Allerdings sei das Schadensrisiko durch verirrte Golfbälle auch nicht komplett vermeidbar. So sei es logisch, dass Bälle eine andere Bahn einschlagen könnten als beim Abschlag beabsichtigt.
Ähnlich entschied auch das Amtsgericht Trier (Az.: 32 C 308/09), das über den Lochschaden an einem auf dem Parkplatz eines Golfclubs parkenden Autos befand. Nach Auffassung des Gerichts musste der Halter den durch einen Fehlpass zustande gekommenen Schaden am Fahrzeug in Kauf nehmen. Schließlich habe der Golfclub durch Bäume und aufgespannte Netze sein Möglichstes getan. Eine lückenlose Sicherheitszone könne dort niemand verlangen.
Welche Versicherungen Golfer haben sollten
Wer die Schuldfrage im Zweifelsfall nicht allein klären möchte, sollte seinen Versicherungsschutz auf dem Grün kennen und gegebenenfalls aufstocken. Zwar ist jeder Golfer auf dem Platz und Gelände, dessen Besitzer Mitglied im Deutschen Golf-Verband ist, über die Verbandshaftpflicht versichert. Trotzdem sollten Golfer überprüfen, ob auch ihre private Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten abdeckt. Oder ob die Hausratversicherung auch für die teure Ausrüstung und Sportkleidung aufkommt.
Wenn die Versicherungssumme dafür nicht ausreicht, ist möglicherweise eine Golfversicherung die passende Lösung. Diese übernimmt die Folgekosten durch Diebstahl, mutwillige Beschädigung oder Schäden durch Wasser und Feuer. Teilweise kommen Anbieter auch für den Schlägerbruch auf.
Ein Golfschutzbrief ist ebenfalls empfehlenswert. Er beinhaltet auch die Übernahme der Mitgliedsgebühren bei länger andauernden Ausfällen durch Krankheit oder Schwangerschaft – und die bei vielen Golfern beliebte Hole-in-One-Versicherung. Schließlich gehört die Feier nach einem Ass zum guten Ton – kann aber schnell ins Geld gehen.
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