- Von Jens Lehmann
- 04.11.2020 um 17:46
Berlin, Ende Juli 2019: In einer Blitzaktion plündern und verwüsten Unbekannte eine Ferienwohnung im angesagten Stadtteil Prenzlauer Berg. Zurück bleiben zertrümmerte Möbel, beschmierte Wände und ein fassungsloser Eigentümer. Bilanz des nächtlichen Zwischenfalls: mehrere Tausend Euro Schaden.
Ein Extrem-, aber kein Einzelfall. Statistisch gesehen geraten Ferienimmobilien je nach Lage bis zu zweimal häufiger als durchgehend genutzte Wohnungen ins Visier von Kriminellen. Wegen ständiger Gästewechsel fallen die Einbrecher nur selten auf. Oft können sie sogar online im Internet einsehen, wann Haus oder Wohnung nicht vermietet sind und sie freie Bahn für ihren Beutezug haben.
Schneeschippen vorm Ferienhaus – Pflicht oder nicht?
Ehepaar verliert Versicherungsschutz im Urlaub
Schon deshalb zählt eine separate Hausratversicherung zum absoluten Basisschutz für die Urlaubsimmobilie. Zumal die Eigentümer dazu tendieren, ihr zweites Zuhause im In- oder Ausland immer luxuriöser auszustatten. Längst sind nicht mehr nur WLAN und internetfähige HD-Flachbildfernseher, sondern hochwertige Markengeräte in der Küche, Video-Beamer oder moderne Designermöbel Standard. Wer den wertvollen Hausrat gar nicht oder zu gering versichert, riskiert bei Einbruch, Brand oder Rohrbruch hohen finanziellen Schaden am Inventar.
Für den passgenauen Schutz der Urlaubsimmobilie reicht eine Hausratversicherung allein natürlich nicht aus. Aus Sicht von Göran Holst, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied des Deutschen Ferienhausverbandes (DFV), sind eine Reihe anderer Policen sinnvoll. Zum Beispiel die Vermieterhaftpflichtversicherung. Sie bietet einen erheblich umfassenderen Schutz als die gewöhnliche private Haftpflicht und zahlt auch dann, wenn der Vermieter beispielsweise seine Verkehrssicherungspflicht für die Immobilie vernachlässigt und dadurch der Mieter oder dessen Eigentum Schaden nimmt. Die Police deckt alle Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen von Feriengästen ab.
Vermieterhaftpflicht in vielen Fällen sinnvoll
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Holst zählt diese Versicherung darum zu den wichtigsten für den Eigentümer. „Wenn ein Gast auf dem Grundstück oder in der Wohnung verunglückt, kann das verheerende finanzielle Folgen haben.“ Der Schaden könne durchaus im sechsstelligen Euro-Bereich liegen. „Bei einem Privatvermieter ist angesichts so hoher Summen häufig die wirtschaftliche Existenz bedroht, wenn er nicht versichert ist.“
Das gilt auch für Gebäudeschäden infolge von Brand, Sturm, Hagel, Blitz oder Leitungswasser. Hier hilft auch bei Ferienimmobilien eine Gebäudeversicherung. Die Versicherungsleistung umfasst die Kosten für Reparatur und Instandsetzung oder den Wiederaufbau des Gebäudes bei Totalverlust.
Der Eigentümer muss allerdings bei Vertragsabschluss angeben, dass die Immobilie als Ferienunterkunft genutzt wird, damit die Versicherung im Ernstfall auch wirklich leistet. Je nach Lage der Immobilie ist die Police auch um einen Schutz vor Elementarschäden, zum Beispiel durch Hochwasser, erweiterbar.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren