- Von Jens Lehmann
- 04.11.2020 um 17:46
Doch auch Vermieter machen Fehler, die zu Streit führen können. Dazu zählen etwa Doppelbuchungen für eine Urlaubsimmobilie, aus denen sich Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter und die Kostenübernahme für eine adäquate Ersatzunterkunft ergeben. Auch für diesen Fall ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
Knapp 40 Prozent der deutschen Ferienimmobilienbesitzer vermietet im Ausland. Hierfür ist grundsätzlich der gleiche Versicherungsschutz ratsam wie im Inland. In einigen Staaten gelten jedoch landesspezifische Sonder- oder Pflichtdeckungen. Es ist Aufgabe des Versicherungsmaklers, seine Kunden über den vorgeschriebenen Schutz im Ausland zu informieren.
Besondere Vorsicht bei Auslandsimmobilien
Gerade bei Auslandsimmobilien bietet sich zudem eine spezielle Gebäudeversicherung an, die als kleines Extra einen Handwerkerservice beinhaltet. Der Baustein ist auch für weit entfernte Wohnungen oder Häuser innerhalb Deutschlands sehr praktisch. Kostenübernahme und Reparatur liegen dann quasi in einer Hand, der Eigentümer muss bei Schäden nicht selbst tätig werden.
Wichtig: Besitzer von Auslandsimmobilien sollten darauf achten, dass für alle Policen deutsches Recht gilt, die Versicherungsbedingungen auf Deutsch verfasst sind und der Kundenservice deutsch spricht. Auch die Regulierung von Schäden sollte verbindlich nach deutschen Standards erfolgen. Schließlich stellt eine Ferienimmobilie einen hohen Wert dar. Und den gilt es, passgenau abzusichern und so zu erhalten.
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