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  • Von Redaktion
  • 09.06.2016 um 14:10
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Was ist bei Sturmschäden höher zu bewerten: Die Pflicht der Bürger, sich privat gegen solche Ereignisse zu versichern oder die eines Bundeslandes, im Schadensfall eine Soforthilfe aus Steuergeldern bereitzustellen? Ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen.

Arnulf Stoffel ist von Hannelore Kraft (SPD) tief enttäuscht. Die Ministerpräsidentin des Landes war zu ihm nach Sonsbeck gekommen, um sich die Schäden anzuschauen, die die Unwetter der vergangenen Tage dort angerichtet haben. Doch statt Stoffel und den vielen anderen Betroffenen in der Gemeinde finanzielle Soforthilfe in Aussicht zu stellen, stellte sie klar, dass das Land wohl keine Unterstützung für private Schäden gewähren könne. Wer sich nicht ausreichend versichert habe, betonte Kraft, könne nicht mit Steuermitteln begünstigt werden. Stoffel fühlt sich betrogen: „Diese Äußerung ist eine Unverschämtheit gewesen“, schimpft er. „Und die Aussage ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die wie ich einen hohen finanziellen Schaden zu beklagen haben.“ So lautet der von rp-online geschilderte Fall.

Das Kabinett von Ministerpräsidentin Kraft war übereingekommen, dass das Land Privatpersonen, die nicht gegen Elementarschäden versichert seien, nicht unterstützen könne. Es könne keine Begünstigung dieser Personen geben, sagte eine Regierungssprecherin. Außerdem könnten geschädigte Kommunen finanzielle Hilfen des Landes anfordern. Dazu müsse aber ein Überblick über das Ausmaß der Schäden bestehen. Dies sei in Sonsbeck derzeit noch nicht der Fall.

Bauminister Michael Groschek (SPD) verwies darauf, dass das Land der Stadt Münster, die 2014 zweimal von einer Wetterkatastrophe getroffen worden war, mit Mitteln aus der Städtebauförderung geholfen und zum Wiederaufbau eines zerstörten Bürgerzentrums beigetragen habe. Für Privatleute in Münster habe das Land einen günstigen Kredit der NRW-Bank vermittelt. Nach dem Sturm „Ela“ zu Pfingsten 2014 hatte das Land umgehend 15 Millionen Euro für einen Hilfsfonds bereitgestellt. Allerdings wurde auch damals schon betont, dass Privatleute leer ausgehen, weil deren Schäden größtenteils über die Versicherungen abgedeckt seien.

Am und im Haus von Arnulf Stoffel hat das Unwetter schwere Schäden verursacht. „Mein Keller wurde völlig überflutet. Dort ist alles kaputt“, sagt der Sonsbecker. Er schätzt den Schaden allein am Inventar auf mindestens 10.000 Euro, die er nicht von seiner Versicherung erstattet bekommen wird, weil er eine Hausratsversicherung ohne Elementarschäden abgeschlossen hat.

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Die CDU nutzte die Situation für heftige Kritik am Verhalten der Landesregierung. „Statt einer Prüfung, wären schnelle und konkrete Hilfen vor Ort notwendig“, betonte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion André Kuper. Seine Partei fordert bereits seit längerem die Schaffung eines Unwetterfonds, mit dem unter anderem Betroffenen geholfen werden kann, die keine Elementarversicherung abgeschlossen haben.

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