- Von Manila Klafack
- 03.11.2020 um 12:07
Für Eigentümer einer Wohnung wird der Schutz gegen Einbrecher ab Dezember einfacher. Sie können dann eher einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren, Gitter und Rollläden einbauen oder auch Nachrüstsysteme für Fenster.
Möglich wird das durch eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die jetzt beschlossen wurde. Ab Anfang Dezember können Umbauten nun mit der Zustimmung einer einfachen Mehrheit der Wohnungseigentümer umgesetzt werden. Damit werden der Einbau und das Nachrüsten einbruchhemmender Maßnahmen für Wohneigentumsgemeinschaften leichter, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) betont.
„Sinkende Einbruchzahlen zeigen, dass es sich lohnt, in Sicherheitstechnik zu investieren. Wir unterstützen daher die Bemühungen zur Förderung von Einbruchschutz. Dennoch fehlen bislang fest verankerte Mindeststandards für Sicherheitstechnik im Bauordnungsrecht“, kommentiert Oliver Hauner, Leiter Sachversicherung beim GDV, die neue Gesetzeslage.
Corona hemmt Einbrecher
Das staatliche Förderprogramm der KfW-Bank unterstützt seit 2014 Investitionen in Bestandsbauten. „Die staatliche Förderung von Einbruchschutz und die Vereinfachung der Regelungen im WEG stellen einen wirksamen Investitionsanreiz für den Einbau von Sicherheitstechnik dar“, sagt Hauner. Denn jeder zweite Einbruch scheitere an vorhandener Sicherheitstechnik.
So sinke die Zahl der Einbrüche hierzulande stetig zurückgegangen – 95.000 Einbrüche verzeichneten die Versicherer im Jahr 2019. Damit habe sich dieser Wert im Vergleich zu 2015 fast halbiert. Für 2020 schätzt der GDV ein Rekordtief der Einbrüche. Hauptgrund sei wohl die Corona-Pandemie. Viele Menschen waren oder sind noch immer häufig zuhause durch Homeoffice, Kurzarbeit und Urlaub daheim. Allerdings habe die „Hochsaison“ der Einbrecher mit Beginn der dunklen Jahreszeit gerade erst angefangen, so die Mahnung des GDV.
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