- Von Redaktion
- 06.12.2016 um 14:41
Was ist geschehen?
Die Wohnung eines Mieters verfügt über ein sogenanntes Kochendwassergerät. Dieser Boiler ist aber defekt, und eine große Menge Wasser sickert heraus. Der Schaden erklimmt so recht schnell eine Höhe von 10.000 Euro. Die Versicherung des Vermieters fordert dieses Geld vom Mieter allerdings zurück. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt sich in seinem Urteil jedoch auf die Seite des Mieters (Aktenzeichen I-24 U 164/15).
Denn: Eine Haftung des Mieters könne nur bei grober Fahrlässigkeit eintreten. Das könne die Versicherung dem Mieter hier aber nicht nachweisen. Deshalb entfalle die Haftung des Mieters – unabhängig davon, ob dieser selbst versichert sei, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
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