- Von Lorenz Klein
- 06.11.2017 um 10:29
„Kollisionen mit Tieren sind an der Tagesordnung, und die Personenschäden sind nicht unerheblich. Exotisch in diesem Schadensfall ist nur der Esel, dem wir in unseren Breitengraden nicht so häufig begegnen“, lautet Gierhartz‘ Fazit.
Und auf welche Tarifmerkmale sollten Halter beim Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht achten? Experten raten in der Regel dazu, dass die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden mindestens 5 Millionen Euro betragen sollte.
Höhere Deckungssummen sind besser
Uelzener-Chef Hölscher empfiehlt gar eine Deckungssumme von 15 Millionen, „da vor allem bei Personenschäden mit Invalidität und Erwerbsunfähigkeit hohe Schadensummen die Folge sein können“. Sein Haus bietet unterschiedliche Deckungssummen in drei Tarifvarianten an: Der Basis-Tarif beginnt mit einer Deckungssumme bis 5 Millionen Euro, in der Premium-Variante sind es bis 10 Millionen Euro, Premium-Plus-Kunden stehen maximal 15 Millionen Euro zu.
Aus Sicht von Patrick Döring, Vorstand der Agila Haustierversicherung, sollten Hundehalter außerdem darauf achten, dass es keine Ausschlüsse für bestimmte Rassen gibt. „Wir haben ein einfaches Motto“, so Döring. Jeder Tarif stehe für alle Rassen offen, also auch für sogenannte gefährliche Hunde.
Auch Schäden bei Fremdhütung abgedeckt
Bei Agila gibt es wie bei der Uelzener drei Haftpflichtvarianten: Die erste startet bei einer Monatsprämie von 4,08 Euro für eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro, für 6,50 Euro sind es 7,5 Millionen Euro und für 8,25 Euro sind im Exklusiv-Tarif Sach- und Personenschäden bis zu einer Höhe von 10 Millionen Euro versichert.
Die beiden letztgenannten Tarife beinhalten zudem Leistungen bei Fremdhütung – sofern keine gewerbsmäßige Fremdhütung vorliegt – sowie einen Auslandsschutz für 12 Monate. Darüber hinaus sind Mietsachschäden bis zu 50.000 Euro versichert.
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