- Von Lorenz Klein
- 22.05.2017 um 10:48
Der 6. August 2016 hätte in einer Katastrophe enden können: Nur 10 Meter trennten das unbemannte Flugobjekt und die zur Landung ansetzende Lufthansa-Maschine mit ihren 110 Passagieren an Bord. Das Vehikel, das dem Jet gefährlich nahe kam, war ein Multicopter – auch Drohne genannt (mehr zu den Drohnen-Typen siehe Grafik). Flattert solch ein bis zu 25 Kilogramm schwerer Blechvogel ins Triebwerk eines Flugzeugs, kann es nach Einschätzung von Luftfahrt- experten zu schweren Unfällen kommen.
„Zukunft der Drohnenversicherung liegt im Massengeschäft“
Bundeskabinett schickt Drohnengesetz auf die Startbahn
Ein derartiges Horrorszenario hat sich glücklicherweise bislang noch nicht über deutschem Boden ereignet – allerdings steigt das Gefahrenpotenzial: So hat sich binnen eines Jahres die Zahl der gemeldeten Behinderungen des Flugverkehrs durch zivile Drohnen von 14 auf 61 mehr als vervierfacht (siehe Grafik).
Auch das Risiko, dass die ein oder andere der bundesweit auf gut 400.000 geschätzten Drohnen unerwartet vom Himmel stürzt, ist längst Realität geworden: Eine Autofahrerin, die Anfang des Jahres auf der Autobahn A99 bei München unterwegs war, stieß mit einer auf der Fahrbahn gelandeten Drohne zusammen. Der Multicopter wurde dabei zerstört, und auch an dem Auto entstand großer Sachschaden. Der Drohnenpilot stellte sich, ihm droht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Geldstrafe.
Bundesregierung erhöht den Druck
Doch nicht jeder Hobbypilot wird so einsichtig handeln. Um eine drohende „Anarchie am Himmel“ abzuwenden, setzt die Bundesregierung künftig darauf, dass Drohnen-Halter im Schadenfall einfacher ermittelt werden können. Dazu sollen die Flieger in Zukunft mit einer Plakette gekennzeichnet werden, wenn diese mindestens 250 Gramm wiegen. Darauf stehen Namen und Adresse des Besitzers.
Die vom Bundeskabinett im Januar beschlossene Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Drohnen unter 5 Kilo Gewicht maximal 100 Meter über dem Boden schwirren dürfen. Außerdem soll es eine Art Führerschein für die Nutzung von Drohnen geben, die mindestens 2 Kilo wiegen. In der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken darf ohne Qualifikationsnachweis gar nicht mehr geflogen werden. In der Versicherungsbranche stößt das Maßnahmenpaket auf Zustimmung. „Mit einer Kennzeichnungspflicht ist der Halter erkennbar und somit im Schadenfall auch derjenige, der dafür haftet“, sagt Alexander Malik, Abteilungsleiter Luftfahrtversicherung bei HDI Global SE. „Damit wird das Risikobewusstsein der Halter geschärft, es dient zudem dem Opferschutz.“
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