Laub auf dem Gehweg: Im Herbst können die Straßen zur gefährlichen Schlitterpartie werden. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 18.10.2018 um 17:39
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Auf Wiedersehen, goldener Oktober: Für nächste Woche zeichnen sich kühle Temperaturen und Schmuddelwetter ab. Spätestens wenn sich die bunte Blätterpracht in matschiges Laub verwandelt, stellt sich die Frage, wer sich eigentlich um die rutschigen Bürgersteige kümmern muss, um nicht für Unfälle haftbar gemacht zu werden? Die Antwort gibt es hier.

Rutscht ein Passant auf einem mit Laub übersäten Weg aus, so ist zu klären, ob jemand für den Unfall haften muss.

„Bricht sich ein Passant beispielsweise das Bein, weil vergessen wurde, die Blätter wegzufegen, muss der Verantwortliche für den Schaden aufkommen“, stellen die Experten des Versicherers Huk-Coburg klar.  

Ohne Haftpflichtversicherung könne das teuer werden: Im geschilderten Fall könnten dem Geschädigten Schmerzensgeld – und falls er arbeitet – auch eine Entschädigung für seinen Verdienstausfall zustehen. Bleiben nach einem Unfall dauerhafte Schäden zurück, können laut Huk-Coburg sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig werden.

Ob und in welchem Umfang ein säumiger Laubräumer haften müsse, hängt allerdings – allen Regeln zum Trotz – oft von den speziellen Umständen des Einzelfalls ab. Sollte der Geschädigte den Rechtsweg beschreiten, kommt die Haftpflichtversicherung für die Gerichtskosten auf.

Und für wen gilt nun die Räumpflicht?

Das kommt darauf an. Bei öffentlichen Gehwegen sind eigentlich Städte und Gemeinden für die Verkehrssicherungspflicht zuständig. Doch fast immer übertragen sie diese Pflicht auf die Hausbesitzer beziehungsweise Grundstückseigentümer.

Das heißt also, dass Kommunen in ihren Satzungen festschreiben können, ob und in welchem Umfang sich Hauseigentümer um die Reinigung der Bürgersteige kümmern müssen, wie die Rechtsexperten des Versicherers erläutern. Dabei betonen sie: „Wer sich der Reinigungspflicht dauerhaft entzieht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.“

Den Eigentümern eines Mietshauses steht es wiederum offen, die Reinigungspflicht über den Mietvertrag an die Mieter weiterzugeben.

Wie oft muss das Laub weggekehrt werden?

In der Regel muss die dafür zuständige Person das Laub wochentags ab 7 Uhr fegen. Dabei muss sie die Laubblätter sammeln und entsorgen. Im Rahmen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht müssen die Straßen und Gehwege regelmäßig, aber nicht ständig laubfrei gehalten werden. Viel genutzte Wege sind häufiger zu räumen als wenig benutzte.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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