Mehrere Ausflügler sitzen an der Uferpromenade von Überlingen, Baden-Württemberg, auf Parkbänken, während im Hintergrund ein Holzboot vorbei segelt: Beim Segeln kann es zu Unfällen kommen, bei denen etwa Personen verletzt werden. Im Idealfall hat man dann eine Privathaftplicht, die den Schaden bezahlt. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 18.01.2017 um 12:25
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:45 Min

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Zu schnell ist es passiert, dass man aus Versehen einer anderen Person schadet und dafür dann mit seinem gesamten Vermögen haften muss. Die Versicherer haben ihre Tarife dabei in den vergangenen Jahren kräftig um neue Leistungen ergänzt. Welche sinnvoll sind, erklärt Versicherungsmakler Hubert Gierhartz in seinem Kommentar.

In Paragraf 823 BGB heißt es:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Eine eindeutige Gesetzeslage. Wie kann sich ein Bürger davor schützen, dass er nicht mit seinem Privatvermögen haftet? Er schließt eine private Haftpflichtversicherung ab.

Versicherungsverträge mit einer Versicherungssumme zwischen 10 und 50 Millionen Euro  pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind auf dem Markt für 130 Euro  Jahresprämie ohne Selbstbeteiligung oder für rund 70 Euro mit 100 Euro Selbstbeteiligung zu haben. Für Singles und Senioren kann es noch etwas preiswerter werden. Angesichts der Gesetzeslage darf es hier keine Kompromisse geben, und die Beiträge sind für jeden Verbraucher erschwinglich.

Die Vertragsbedingungen (GDV) sind von den Versicherern einzuhalten. Darüber hinaus können sie aber die Verträge gestalten, wie sie Lust und Laune haben. Das hat dazu geführt, dass es einen fast undurchschaubaren Wust von Versicherungsbedingungen gibt. Für den Verbraucher, aber selbst für den Versicherungsmakler ein schwieriges Unterfangen, hier den richtigen Tarif zu wählen.

Die „Geiz ist geil“-Mentalität, die von den Verbraucherschützern immer wieder forciert wird, hilft hier auf jeden Fall nicht weiter.

Nie nur nach dem Preis gehen

Ein Beispiel: Der Versicherer sagt, Segelboote sind bis zur einer Segelfläche von 15 Quadratmetern in der privaten Haftpflichtversicherung im Premium-Tarif mitversichert. Der Versicherungsmakler fragt den Kunden, ob er segeln geht, der Kunde antwortet mit „Nein“ und entscheidet sich für den Basis-Tarif, um ein paar Euro zu sparen.

Im Sommer fährt der 18-jährige Sprössling mit seinen Kumpel in den Urlaub, und die beiden kommen doch tatsächlich auf die wundersame Idee, sich ein Segelboot zu leihen. Es kommt durch das Verschulden des Sohnes zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Boot, und es entsteht ein erheblicher Personen- und Sachschaden. Aufgrund der Entscheidung zu Gunsten des Basis-Tarifes besteht kein Versicherungsschutz, und der Kunde muss mit seinem Privatvermögen haften. Gute Zukunftsaussichten für einen 18-jährigen Jungen.

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